Skip to main content

1986 | OriginalPaper | Buchkapitel

Auseinandersetzungsbilanzen

verfasst von : Professor Dr. Volker H. Peemöller, Dr. Thomas März

Erschienen in: Sonderbilanzen

Verlag: Physica-Verlag HD

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
loading …

Der Gesetzgeber versieht den Begriff der Auseinandersetzung mit unterschiedlicher Bedeutung: Zum einen versteht er darunter die Abrechnung von Gesellschaftsvermögen zwischen Gesellschaftern bei der Auflösung einer Gesellschaft (§ 730 Abs. 1 BGB, § 145 Abs. 1 HGB, § 340 Abs. 1 HGB), zum anderen bezeichnet er damit das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft (§ 738 Abs. 1 BGB). Auseinandersetzung bedeutet hier die Summe aller Regelungen, die das Ausscheiden des Gesellschafters, die Bestimmung seines Abfindungsguthabens sowie die Auszahlungsmodalitäten beinhalten. In Übereinstimmung mit der betriebswirtschaftlichen Literatur wollen wir von Auseinandersetzung nur sprechen, wenn ein oder mehrere Gesellschafter aus einer Personengesellschaft oder einer stillen Gesellschaft ausscheiden und die verbliebenen Gesellschafter die Gesellschaft fortführen. Soll die Gesellschaft hingegen aufgelöst werden, so sprechen wir von einer Liquidation.

Metadaten
Titel
Auseinandersetzungsbilanzen
verfasst von
Professor Dr. Volker H. Peemöller
Dr. Thomas März
Copyright-Jahr
1986
Verlag
Physica-Verlag HD
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-41477-4_4