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2019 | OriginalPaper | Buchkapitel

Ausschluss der Wirtschaftswerbung aus dem Schutzbereich wegen politischer Attitüde der Meinungsfreiheit?

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Eine erste Einschränkung könnte sich aus einem eventuell vorhandenen politischen Habitus der Meinungsfreiheit ergeben. Immerhin wird Art. 5 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. GG immer wieder als politisches Grundrecht bezeichnet. Die Vertreter dieser Auffassung stützen sich zuvorderst auf die historische Auslegung, aber auch auf das Telos der Verfassungsbestimmung sowie auf den Vergleich mit der Rechtsprechung zu Art. 8 GG.

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Metadaten
Titel
Ausschluss der Wirtschaftswerbung aus dem Schutzbereich wegen politischer Attitüde der Meinungsfreiheit?
verfasst von
Timo Arnold
Copyright-Jahr
2019
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-24790-4_6

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