2005 | OriginalPaper | Buchkapitel
Bedeutung der Menschenrechte für die Politische Bildung
verfasst von : K. Peter Fritzsche
Erschienen in: Demokratiekompetenz
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Die politische Bildung ist in Turbulenzen geraten. Nicht nur, dass sie sich angesichts der wachsenden Nachfrage nach wirtschaftlicher Bildung neu positionieren muß und dass sie sich des schlechten Rates nach „neuer Bescheidenheit“ aus den Reihen der Politikwissenschaft erwehren muß (Buchstein 2004), sie hat zu alledem auch noch eine Gräben aufreißende Kontroverse: Politik lernen oder Demokratie lernen ist hier die Frage (Himmelmann 2004, Breit, Schiele 2004)! Was soll der Fokus der politischen Bildung sein? Gleichwohl scheint es einen Kern zu geben, auf den sich alle „irgendwie“ beziehen: die Menschenrechte (Fritzsche 2004). Die folgende Aussage von Dürr, Martins und Spajic (2001) im Rahmen eines Europaratsprojekts scheint für die große Mehrheit der politischen Bildner in Deutschland konsensfähig zu sein:
Die Rechte und Pflichten des Bürgers, das Bewusstsein und die Bindung an universale Menschenrechte und Freiheiten, die Prinzipien der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und des Pluralismus sind Kernbestände des politischen Lernprozesses. Für den verantwortungsbewussten Bürger stellen die Förderung und der Schutz der Menschenrechte eine gesellschaftliche Hauptaktivität dar. Der Bildungsprozess umfasst deshalb nicht nur Faktenwissen über die Menschenrechte einschließlich der internationalen und regionalen Instrumente, sondern auch die Kenntnis der Verfahrensweisen und die Fähigkeiten, die Menschenrechte auf der lokalen, nationalen und internationalen Ebene zu fordern und zu bewahren
(S. 12).