2006 | OriginalPaper | Buchkapitel
Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Kündigung
Erschienen in: Arbeitsrecht — Ein Leitfaden für leitende Angestellte in eigener Sache
Verlag: Gabler
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Der Begriff des leitenden Angestellten im Sinne des § 14 Abs. 2 S. 1 Kündigungsschutzgesetz ist bereits im Kapitel 1.3.2 auf Seite 23 dargestellt worden. Zieht man den Vergleich des Begriffs des leitenden Angestellten im Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz und Sprecherausschussgesetz, so ergibt sich Folgendes: Alle leitenden Angestellten im Sinne von § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz sind auch leitende Angestellte im Sinne des § 14 Abs. 2 S. 1 Kündigungsschutzgesetz. Wer also Personalbefugnisse in dem von § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz geforderten Umfang hat, nimmt eine Betriebsleitern ähnliche Position ein.