2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
Begriffliche Abgrenzung
verfasst von : Markus Meyer
Erschienen in: Dividendenpolitik der Volks- und Raiffeisenbanken
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Volks- und Raiffeisenbanken sind Kreditinstitute, die unter der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) nach § 1 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) firmieren. Als sogenannte Kreditgenossenschaften oder Genossenschaftsbanken unterliegen sie speziellen genossenschaftlichen Prinzipien und haben als oberstes Ziel die Mitgliederförderung. Die Kreditgenossenschaften mit ihrem Zentralinstitut der DZ-Bank stellen neben den Privatbanken und den Sparkassen eine der drei Säulen des deutschen Bankensystems dar.