2015 | OriginalPaper | Buchkapitel
Begriffsbestimmung und Methodik
verfasst von : Henry Rauche
Erschienen in: Die Kaliindustrie im 21. Jahrhundert
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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In der Bundesrepublik Deutschland sind die rechtlichen Grundlagen für die der Kalidüngemittelproduktion zugrundeliegende bergmännische Tätigkeit vor allem in der Rohstoffsicherungsklausel (§ 48 Abs. 1 Satz 2) des Bundesberggesetzes (BBergG 1980, /79/) und daneben in den Regelungen zu den Betriebsplanverfahren (§ 51 BBergG 1980, /79/) verankert (Pawlik 1943d, /735/). Bereits im Bundesberggesetz rekuriert der Gesetzgeber bei der Festlegung von Mindestanforderungen vielfach auf die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik, in der Bergverordnung für alle bergbaulichen Bereiche (Allgemeine Bundesbergverordnung – ABBergV 1995, /5/) dagegen bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten (§ 2 Abs. 4 Nr. 4) sowie der Entsorgung bergbaulicher Abfälle (§ 22a Abs. 1) stringenter auf das Erfordernis der Durchführung solcher Tätigkeiten nach dem Stand der Technik (Box 1.1).