2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Begriffsdefinitionen und aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen als Determinanten des Kreditrisikomanagements deutscher Genossenschaftsbanken
Erschienen in: Kapitalmarktorientierter Kreditrisikotransfer
Verlag: Gabler
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Gemäß § 1 Genossenschaftsgesetz (GenG) handelt es sich bei Genossenschaften um Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes bezwecken.
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Die Genossenschaftsorganisation unterteilt sich in vier Sparten mit unterschiedlichen Unternehmenszwecken: die landwirtschaftlich geprägten Raiffeisen-, Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften, die gewerblichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften, die Konsumgenossenschaften und die genossenschaftlichen Banken, auch als Kreditgenossenschaften bezeichnet.
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