1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Behördliche Praxis
verfasst von : Dr. Hans-Georg Dederer
Erschienen in: Gentechnikrecht im Wettbewerb der Systeme
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Im unmittelbaren statistischen Vergleich mit den Vereinigten Staaten von Amerika könnte der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich absichtlicher Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt immer noch der Status eines Schwellenlandes zugesprochen werden. Bis 13. Oktober 1995 wurden nach Angaben von APHIS-Mitarbeitern 1.209 Anmeldungen (notifications) bestätigt2, 608 Erlaubnisse (permits) erteilt und 17 Feststellungen des Status der Nichtregu-lierung (determination of nonregulated status) getroffen. Die Zahl der bestätigten Anmeldungen und erteilten Erlaubnisse hat sich bis Juli 1997 auf insgesamt 3.070 erhöht3. Die Feststellungen des Status der Nichtregulierung sind bis 18. September 1997 auf 33 gestiegen. Fünf weitere Verfahren sind anhängig4. Demgegenüber sind in Deutschland bis zum Stand vom 20. August 1997 lediglich 60 Freisetzungen genehmigt worden5. Zehn Genehmigungen ergingen dabei im vereinfachten Verfahren für transgene Pflanzen, wie es von der Europäischen Kommission in ihrer Entscheidung 94/73 0/EWG6 festgelegt worden ist. Über einen weiteren Antrag im vereinfachten Verfahren ist noch zu entscheiden7. Gerade umgekehrt durchlaufen in den USA die meisten Anträge (85%) nicht mehr das Erlaubnisverfahren, sondern das Anmeldungsverfahren8.