2013 | OriginalPaper | Buchkapitel
Bekämpfung der Markenpiraterie
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Obwohl es grundsätzlich Aufgabe des Staates ist, die Markenkriminalität präventiv und repressiv zu bekämpfen, ist es auch Sache der betroffenen Markeninhaber dagegen vorzugehen, weil diese schon ein Eigeninteresse haben, die Verletzung ihres Markenrechts zu verhindern und zudem bei der Ermittlung von Markenfälschungen in der Regel über das bessere Know-How verfügen. Geeignete Maßnahmen von Markenunternehmen sind z. B.: Das sog. Internetmonitoring (A.), ferner ist die Zusammenarbeit mit dem Zoll von erheblicher praktischer Bedeutung (B.). Da sich das Internet mehr und mehr zum Hauptumschlagsort für Pirateriewaren entwickelt, spielt die Überwachung von Angeboten bei Online-Marktplätzen, wie etwa eBay, für Markeninhaber eine wichtige Rolle (C.). Zunehmend an Bedeutung gewinnt auch das Vorgehen gegen Anbieter kopierter Markenprodukte auf Messen (D.); zudem sind nationale und internationale Initiativen oder Organisationen — wie z. B. die 2009 eingerichtete „Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie“ (E.) — notwendig, um international agierende Fälscherbanden effektiv zu bekämpfen.