2012 | OriginalPaper | Buchkapitel
Bemessung der GewSt
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§ 7 GewStG ist die Ausgangsnorm für die Bemessung der GewSt nach dem Gewerbeertrag. Nach der Abschaffung der Lohnsumme ab EZ 1980 und des Gewerbekapitals ab EZ 1998 ist der Gewerbeertrag die einzige Besteuerungsgrundlage für die GewSt.