2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
Beraterrecht in der Ruhestandsplanung
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Die Dienstleistungen eines Ruhestandsplaners sind vielfältig und betreffen verschiedene Themenfelder. Einerseits handelt es sich um Aufgaben der Wirtschaftsberatung. Hierzu zählen u. a. die Erfassung der persönlichen und finanziellen Situation und Zielvorstellungen (ohne Produktbezug), Vermögens- und Haushaltsbilanzen etc. Darüber hinaus treten juristische Themen auf wie z. B. Erben, Schenken und rechtliche Vorsorge oder auch steuerliche Fragen. Nicht zu vergessen handelt es sich bei Ruhestandsplanern oft um Finanzberater, sodass eine Reihe von Finanzprodukten in den Kundengesprächen zur Sprache kommt. Es geht regelmäßig um Versicherungen, Kapitalanlagen, Darlehen, Immobilien, Finanzierungen usw., wobei der Ruhestandsplaner mit der Vermittlung und Beratung hierzu befasst sein kann. Ob dies der Fall ist und mit welchem Schwerpunkt, hängt wiederum vom Geschäftsfeld und den Spezialisierungen des Ruhestandsplaners ab.