2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Berufsständische Versorgung
Erschienen in: Alterssicherung und Besteuerung
Verlag: Gabler
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Im Bereich der Ersten Säule (Ersten Schicht) des deutschen gegliederten Alterssicherungssystems existiert neben der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und der Beamtenversorgung ein weiteres öffentlich-rechtliches Pflicht-Alterssicherungssystem, die berufsständische Versorgung. Diese ist ein auf Landesrecht beruhendes Sondersystem für die Angehörigen der kammerfähigen Freien Berufe (Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigten, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer, Zahnärzte sowie Psychotherapeuten und Ingenieure). Aufgabe der berufsständischen Versorgungswerke ist es, dem ihnen aufgrund landesgesetzlichen Versorgungsauftrages zugewiesenen Personenkreis die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sicherzustellen. Den Freien Berufen kommt im staatlichen Gesamtgefüge eine besondere Bedeutung zu. Sie gewährleisten die Sicherstellung von besonders wichtigen Gemeinschaftsgütern, wie z.B. der Gesundheit und der Rechtspflege, so dass den Freien Berufen unter anderem eine grundrechtssichernde Funktion zukommt.
1
Die berufsständischen Versorgungswerke beugen durch ihre Vorsorge einer Überalterung der Berufsstände vor und dienen damit der Erhaltung voll leistungsfähiger Freier Berufe. Gleichzeitig wird neben einer Verbesserung der Altersstruktur hier deutlich eine wichtige arbeitsmarktpolitische Funktion erfüllt.
2