1999 | OriginalPaper | Buchkapitel
Beschwerde- und Rechtsschutzmöglichkeiten der Unionsbürger neben den Art. 194 (ex-Art. 138d), 195 (ex-Art. 138e) EG-Vertrag
verfasst von : Antonius Hamers
Erschienen in: Der Petitionsausschuß des Europäischen Parlaments und der Europäische Bürgerbeauftragte
Verlag: Centaurus Verlag & Media
Enthalten in: Professional Book Archive
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Unabhängig von den in Art. 194 (ex-Art. 138d) und 195 (ex-Art. 138e) EG-Vertrag normierten Rechten stehen den Unionsbürgern weitere Rechtsschutz- und Beschwerdemöglichkeiten gegen Entscheidungen von Gemeinschaftsorganen zu. Im Rahmen ihres Rechtsschutzes, den die Gemeinschaft seit jeher gewährt und der in Art. 6 Abs. 1 EU-Vertrag n.F., in dem sich die Union ausdrücklich zu den Prinzipien des Rechtsstaats bekennt, eine zusätzliche Aufwertung erfährt, eröffnet die Gerichtsbarkeit der Gemeinschaft natürlichen und juristischen Personen unter bestimmten Voraussetzungen den Rechtsweg. Neben diesen Rechtsschutzmöglichkeiten nimmt die Europäische Kommission Beschwerden entgegen, die sich gegen die Verletzung von Gemeinschaftsrecht wenden. Diese verschiedenen Möglichkeiten gilt es darzustellen. Dabei ist zu prüfen, ob den Unionsbürgern ein umfassendes Rechtsschutzsystem zur Verfügung steht und welche Rolle die beiden außergerichtlichen Beschwerdeeinrichtungen, der Europäische Bürgerbeauftragte und der Petitionsausschuß am Europäischen Parlament, in diesem System spielen.