2017 | OriginalPaper | Buchkapitel
Besonderer Kündigungsschutz
verfasst von : Andreas Wien, Normen Franzke, Constanze Kovalev
Erschienen in: Schwerbehindertenrecht in der Praxis
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Das Integrationsamt entscheidet gem. § 85 SGB IX über den Antrag auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen, d.h. unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des angewendeten Gesetzes.