1984 | OriginalPaper | Buchkapitel
Bestätigter LZB-Scheck
verfasst von : Gerhard Lippe, Gert-Jürgen Rehder, Harald Fischer
Erschienen in: Der Zahlungsverkehr, der Scheck und der Wechsel in der Abschlußprüfung des Bankkaufmanns
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Nach Artikel 4 des Scheckgesetzes ist es dem Bezogenen untersagt, einen Scheck zu akzeptieren. Ein entsprechender Vermerk gilt als nicht geschrieben. Der Kundenwunsch kann in seiner ursprünglichen Form nicht von Ihnen erfüllt werden.