Das Rechnungswesen beinhaltet sämtliche Uerfahren zur lückenlosen Erfassung und planmäßigen Ordnung aller Mengen- u. Wertbewegungen in einer Unternehmung. Jede Mengen- u. Wert Veränderung wird belegmäßig erfaßt und entsprechend weiterverarbeitet.
Steuern sind einmalige oder fortlaufende Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahnen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. Zölle sind Steuern in Sinne der AO (§3 AO).
Zum Anlagevermögen gehören nach §247(2) HGB alle Wirtschaftsgüter, die den Betrieb dauernd dienen sollen. Es sind die Güter, die im Betrieb gebraucht werden. Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können abnutzbar und nicht abnutzbar sein.
Während bisher der Ansatz von bestimmten Bilanzpositionen im Vordergrund stand, geht es in den folgenden Abschnitten um den Wert dieser anzusetzenden Positionen.
Unter Bilanzanalyse versteht man die kritische Beurteilung und uirtschaftliche Auswertung der Bilanz. Einzelne Positionen werden zerlegt, zergliedert und untersucht, um Unternehmen zu durchleuchten und Bilanzkritik durchführen zu können.