1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Bezahlte Elternschaft. Voraussetzungen und Folgen einer monetären Anerkennung der Erziehungsarbeit durch ein Erziehungsgehalt
verfasst von : Michael Opielka
Erschienen in: Neubewertung der Familienarbeit in der Sozialpolitik
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Anfang 1996 wurde der Öffentlichkeit durch einen Familienverband („Deutscher Arbeitkreis für Familienhilfe“) ein Gutachten vorgestellt, in dem das Modell eines „Erziehungsgehaltes“ ausgeführt und auf seine volkswirtschaftlichen Effekte untersucht wurde (vgl. Leipert/Hatzold 1996, Leipert o.J./ 1994). Das Modell beruhte im wesentlichen auf folgenden Annahmen: soweit die oder der vornehmlich Erziehende nicht mehr als halbtags beschäftigt ist, soll ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Erziehungsgehalt von 1.300 DM im Monat je Kind bis zum 12. Lebensjahr gezahlt werden;die Finanzierung dieses Erziehungsgehaltes soll durch Transferumschichtungen und durch einen Beitrag in Höhe von 3,6% auf alle Bruttoeinkommen (incl. Vermögenseinkommen) ohne Beitragsbemessungsgrenze erfolgen;die Verwaltung der Transfers soll durch einen zu gründenden Familienfonds geschehen.