2011 | OriginalPaper | Buchkapitel
Bilanzierung der Aktiva
verfasst von : Klaus von Sicherer
Erschienen in: Bilanzierung im Handels- und Steuerrecht
Verlag: Gabler
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Nach § 247 Abs. 2 HGB sind beim Anlagevermögen nur die Vermögensgegenstände auszu weisen, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen bestimmt sind. Eine mögliche genaue re Gliederung des Anlagevermögens kann nach dem Bilanzschema gem. § 266 Abs. 2 A. I – III HGB erfolgen. Dies entspricht auch der Mindestgliederung für kleine Kapitalgesellschaften.