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2021 | Buch

Bilanzierung im Handels- und Steuerrecht

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Über dieses Buch

Dieses Lehr- und Lernbuch führt als Grundlagenwerk in die komplexe Bilanzierungsproblematik des Handels- und Steuerrechts ein. Es werden grundsätzliche Fragen der Bilanzrhetorik diskutiert, die im betrieblichen Rechnungswesen eingebettet sind. Darauf aufbauend werden die handels- und steuerrechtlichen Besonderheiten behandelt. Schwierige Vorschriften werden für ein vereinfachtes Verständnis von Sachverhalten anhand zahlreicher Abbildungen visuell erläutert.
Die 6. Auflage berücksichtigt aktuelle bilanz- und steuerrechtliche Änderungen und wurde umfangreich erweitert.
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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Kapitel 1. Rechnungswesen im Unternehmen
Zusammenfassung
Aufgabe des betrieblichen Rechnungswesens eines Unternehmens ist darin zu sehen, die Leistungsprozesse und die Leistungsverwertung systematisch mengen- und wertmäßig abzubilden, auszuwerten, zu kontrollieren und zu steuern. Mit Hilfe des Jahresabschlusses wird ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt. In diesem Kapitel werden deshalb der zeitliche Ablauf der Jahresabschlusserstellung und die Funktionen des Jahresabschlusses dargestellt. Es wird auch auf die einzelnen Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung eingegangen. Abschließend wird die handels- und steuerrechtliche Buchführungspflicht erläutert.
Klaus von Sicherer
Kapitel 2. Inventur als Basis für den Jahresabschluss
Zusammenfassung
Jeder Kaufmann muss grundsätzlich zu Beginn seines Handelsgewerbes und am Ende eines jeden Geschäftsjahres ein detailliertes Verzeichnis, ein sog. Inventar aller Vermögensgegenstände und Schulden art-, mengen- und wertmäßig erstellen. Das Kapitel befasst sich mit den einzelnen Inventurformen nach HGB und Steuerrecht. Es wird auch auf die einzelnen Inventurvereinfachungsverfahren nach HGB und Steuerrecht eingegangen.
Klaus von Sicherer
Kapitel 3. Handelsrechtlicher Begriff des Vermögensgegenstandes und steuerlicher Begriff des Wirtschaftsgutes
Zusammenfassung
Handelsrechtlich sind alle Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu erfassen. Aus der Handelsbilanz ist dann mittels einer Überleitungsrechnung eine Steuerbilanz abzuleiten. Das Kapitel beschäftigt sich somit mit dem Aufbau der Handel- und Steuerbilanz. Zugleich werden die Begriffe des Vermögensgegenstands und des Wirtschaftsgutes erläutert.
Handelsrechtlich sind alle Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu erfassen (§ 246 Abs. 1 HGB).
Klaus von Sicherer
Kapitel 4. Bilanzierung der Aktiva
Zusammenfassung
Die Aktiva sind bei Kapitalgesellschaften und bei bestimmten Personengesellschaften nach § 266 Abs. 2 HGB aufzuteilen und auszuweisen. Auch normale Personengesellschaften können die Gliederung des § 266 Abs. 2 HGB anwenden. Im vorliegenden Kapitel werden das Anlage- und Umlaufvermögen sowie das Planvermögen erläutert. Es werden auch spezifische Sachverhalte wie bspw. Anlagengitter, Fremdwährungsforderungen, Grundstücke auf fremden Grund und Boden usw. behandelt. Auch die bilanzielle Behandlung von Leasinggegenständen wird hier dargestellt.
Klaus von Sicherer
Kapitel 5. Weitere Bewertungsfragen der Aktiva
Zusammenfassung
Soweit ein Vermögensgegenstand bilanziert werden muss bzw. kann, stellt sich die Frage seiner Bewertung. Das nachfolgende Kapitel beschäftigt sich mit den wichtigsten Bewertungsbegriffen wie Anschaffungskosten, Herstellungskosten, gemeiner Wert, beizulegender Zeitwert und Substanzwert. Es wird auch auf die nachträglichen Anschaffungskosten und auf die anschaffungsnahen Herstellungskosten eingegangen. Abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung werden die einzelnen Bewertungsvereinfachungsverfahren wie bspw. die gewogene permanente Durchschnittswertmethode oder die Fifo-Methode erläutert. Der steuerliche Begriff des Teilwerts und das Vorliegen einer Teilwertabschreibung werden auch erklärt.
Klaus von Sicherer
Kapitel 6. Bilanzierung der Passiva
Zusammenfassung
Die Passiva sind bei Kapitalgesellschaften und bei bestimmten Personengesellschaften nach § 266 Abs. 3 HGB auszuweisen. Auch normale Personengesellschaften können die Gliederung des § 266 Abs. 3 HGB anwenden. Im vorliegenden Kapitel wird zuerst das Eigenkapital bei Kapital- und Personengesellschaften definiert. Darauf aufbauend werden die einzelnen Posten des Eigenkapitals gemäß der Gliederung des § 266 Abs. 3 A. HGB erläutert. Danach wird auf das Fremdkapital, d. h. Rückstellungen und Verbindlichkeiten, eingegangen. Im Detail werden hier unter anderem die Abzinsung, Fremdwährungsverbindlichkeiten und der Rückstellungsspiegel behandelt.
Klaus von Sicherer
Kapitel 7. Übrige Bilanzpositionen
Zusammenfassung
In diesem Kapitel werden Bilanzpositionen behandelt, die sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite vorkommen. Unter diesen Bilanzpositionen sind Rechnungsabgrenzungsposten und latente Steuern zu verstehen. Bei den latenten Steuern werden das Timing- und das Temporary-Konzept erläutert. Es wird auch auf die Bilanzierung und Bewertung von aktiven und passiven latenten Steuern eingegangen. Abgeschlossen wird diese Thematik mit der Übersicht von Bilanzierungsvorschriften bei latenten Steuern in Rechnungslegungen ausgewählter Länder.
Klaus von Sicherer
Kapitel 8. Weitere steuerbilanzielle Positionen
Zusammenfassung
Nach § 60 Abs. 2 EStDV ist die Steuerbilanz aus der Handelsbilanz unter Berücksichtigung besonderer steuerlicher Vorschriften abzuleiten. Das bedeutet, dass gewisse Positionen nur in der Handels- oder in der Steuerbilanz auszuweisen sind. Das nachfolgende Kapitel beschäftigt sich mit den zusätzlichen rein steuerbilanziellen Positionen und ihren Bilanzierungs- und Bewertungsregeln. Unter anderem wird auf die organschaftlichen Ausgleichsposten bei einer bestehenden Organschaft und auf den Sonderposten nach § 5 Abs. 7 Satz 5 EStG eingegangen.
Im nachfolgenden werden die zusätzlichen steuerlichen Positionen erläutert, die in einer Handelsbilanz nicht zu bilanzieren sind, steuerlich jedoch bilanziert werden.
Klaus von Sicherer
Kapitel 9. Unterschiede bei den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen
Zusammenfassung
Bei der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse müssen gravierende Unterschiede zwischen dem gemilderten und dem strengen Niederstwertprinzip beachtet werden. Ziel des Kapitels ist, die einzelnen Unterschiede vereinfacht darzustellen. In diesem Zusammenhang ist gegebenenfalls auch ein Verzeichnis gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG zu führen. Die Struktur und Inhalt dieses Verzeichnisses werden in diesem Kapitel auch spezifiziert dargestellt.
Klaus von Sicherer
Kapitel 10. Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Zusammenfassung
Während in der stichtagsbezogenen Bilanz Vermögen und Kapital gegenübergestellt sind, werden in der zeitraumbezogenen Gewinn-und-Verlust-Rechnung Erträge und Aufwendungen einer Geschäftsperiode gegenüberstellt, um das Zustandekommen des Periodenerfolgs aufzuzeigen. Zur Erstellung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung können entweder das Umsatzkosten- oder das Gesamtkostenverfahren angewendet werden. Auf beide Verfahren wird im vorliegenden Kapital im Detail eingegangen. Es werden auch einzelne Posten der Gewinn-und-Verlustrechnung mit Hilfe von Beispielen näher erläutert. Abgeschlossen wird das Kapitel mit der steuerlichen Gewinn-und-Verlust-Rechnung, die durch die E-Bilanz an Bedeutung gewinnt.
Klaus von Sicherer
Kapitel 11. Maßgeblichkeitsprinzip
Zusammenfassung
Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt durch Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG unter Beachtung der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. In dem nachfolgenden Kapitel wird kurz die Entwicklung der Maßgeblichkeit und die damit verbundene Aushöhlung der Maßgeblichkeit, die durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 angefangen hat, abgebildet. Darauf aufbauend werden einzelne Gründe für die Beibehaltung und auch für die Abschaffung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes genannt. Abschließend wird der Unterschied zwischen der formellen und materiellen Maßgeblichkeit erklärt und es wird die materielle Maßgeblichkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG erklärt.
Klaus von Sicherer
Kapitel 12. Steuerliche Einkunftsermittlungsmethoden
Zusammenfassung
Handelsrechtlich wird der Jahresüberschuss/-fehlbetrag anhand der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ermittelt. Steuerlich werden bei den drei Gewinneinkunftsarten als Einkünfte der Gewinn bzw. der Verlust festgestellt. Zur Ermittlung der Einkünfte dienen insgesamt fünf Einkunftsermittlungsmethoden. In dem nachfolgenden Kapitel werden intensiv die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich und die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung behandelt. Abschließend wird hier auch auf das Wesentliche der E-Bilanz eingegangen.
Klaus von Sicherer
Kapitel 13. Wechsel der Gewinnermittlungsart
Zusammenfassung
Nach §§ 238 ff. HGB ist grundsätzlich jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und Abschlüsse zu erstellen. Bestimmte Kaufleute können aber unter genau festgelegten gesetzlichen Voraussetzungen von der Bilanzierung zur Einnahmeüberschussrechnung wechseln. Umgekehrt müssen Kaufleute, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, von der Einnahmenüberschussrechnung auf die Bilanzierung wechseln. Die Ermittlung des Übergangsgewinnes von der Bilanzierung auf die Einnahmenüberschussrechnung wird in dem nachfolgenden Kapitel dargestellt. Auch die Erstellung der Eröffnungsbilanz beim Wechsel von der Einnahmenüberschussrechnung auf die Bilanzierung wird abgebildet.
Klaus von Sicherer
Kapitel 14. Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen
Zusammenfassung
Bei besonderen Sachverhalten, wie bspw. bei einem Wechsel eines Mitunternehmers oder bei Tätigkeitsvergütungen an Mitunternehmer, müssen für Mitunternehmer der Personengesellschaften Ergänzungs- und/ oder Sonderbilanzen erstellt werden. Im nachfolgenden Kapitel werden die Sonder- und Ergänzungsbilanzen mit Hilfe von Beispielen verständlich dargestellt. Es wird auch der Unterschied zwischen dem Sonderbetriebsvermögen I und II erklärt. Auch die negative Ergänzungsbilanz wird in diesem Kapitel behandelt.
Klaus von Sicherer
Kapitel 15. Anhang
Zusammenfassung
Der Anhang ist für Kapitalgesellschaften (§ 264 Abs. 1 HGB) und Personengesellschaften i. S. v. § 264a HGB Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses, sofern sie nicht nach § 264 Abs. 3 HGB davon befreit sind. Der Anhang hat die Aufgabe, Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Kapitalgesellschaft und zusätzliche Informationen, die keinen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Jahresabschluss haben, zu vermitteln. Das Kapitel stellt beispielhaft die einzelnen Angaben dar, die im Anhang zu machen sind oder gemacht werden können.
Klaus von Sicherer
Kapitel 16. Kapitalflussrechnung
Zusammenfassung
Im Konzernabschluss eines Mutterunternehmens muss der Jahresabschluss zusätzlich zur Bilanz, GuV und Anhang auch eine Kapitalflussrechnung gem. § 297 Abs. 1 HGB beinhalten. Auch kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften (§ 264d HGB), die keinen Konzernabschluss erstellen müssen, sind verpflichtet, nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB eine Kapitalflussrechnung zu erstellen. Das Kapitel beschreibt die Ermittlung und Gestaltung der Kapitalflussrechnung. Im Einzelnen wird auf den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, Cashflow aus Investitionsmaßnahmen und Cashflow aus Finanzierungsmaßnahmen eingegangen.
Klaus von Sicherer
Backmatter
Metadaten
Titel
Bilanzierung im Handels- und Steuerrecht
verfasst von
Prof. Dr. Klaus von Sicherer
Copyright-Jahr
2021
Electronic ISBN
978-3-658-34722-2
Print ISBN
978-3-658-34721-5
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-34722-2