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2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

3. Bilanzierung primärer Aktiva

verfasst von : Prof. Dr. Stefan Müller, Patrick Saile

Erschienen in: Internationale Rechnungslegung (IFRS)

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Die Bilanzierung von Vermögen und Schulden stellt einen wesentlichen Bestandteil der IFRS dar, wobei sowohl die Abgrenzung als auch Ansatz- und Bewertungsvorschriften für verschiedene Arten von Vermögenswerten und Schulden relevant sind. Im Zuge der Bilanzierung primärer Aktiva beschäftigt sich dieses Kapitel mit den Vorschriften, die im Schwerpunkt das Vermögen betreffen. Finanzielle Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumente als Teil der Finanzinstrumente aber auch Passivposten zum Ausweis von Zuwendungen der öffentlichen Hand lassen eine reine, dichotome Aufteilung in Regelungen für Aktiva und Passiva nicht zu. Immaterielle Vermögenswerte als immer wichtigere Werttreiber in modernen Unternehmen, Sachanlagen und Investment Properties als häufig wesentliche Betriebsgrundlage, Vorräte als Ursprung des Leistungserstellungsprozesses und die vielfältigen Arten von Finanzinstrumenten, die zur Finanzierung, Absicherung aber auch Spekulation genutzt werden, bilden den Kern dieses Kapitels.

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Fußnoten
1
Beim Asset-Deal werden die einzelnen Vermögensgegenstände des zu kaufenden Unternehmens erworben. Die verbleibende leere Hülle wird abgewickelt. Beim Share-Deal bleibt das erworbene Unternehmen bestehen. Es werden die Anteile an diesem erworben. Der Käufer bilanziert die Beteiligung als Aktiva.
 
2
Hier ist das wirtschaftliche Eigentum (Abschn. 1.​4.​2) maßgeblich (Abschn. 3.2.2.2).
 
3
Vermietung im Rahmen eines Operating-Leasing (Abschn. 3.2.2.2).
 
4
Der IAS 17 („Leasingverhältnisse“) wurde mit dem neuen IFRS 16 grundlegend überarbeitet. IFRS 16 kann zwar schon auf freiwilliger Basis angewandt werden, eine Verpflichtung hierzu liegt jedoch erst ab dem 01.01.2019 vor. Aus diesem Grund wird in diesem Buch der verpflichtend anzuwendende Rechtsstand mit IAS 17 behandelt.
 
5
So zumindest in Deutschland. In einigen Jurisdiktionen kann kein Eigentum an Grund und Boden erworben werden. Stattdessen werden Landnutzungsrechte erworben. Ob diese ebenfalls wie Sachanlagen oder als immaterielle Vermögenswerte zu behandeln sind oder ein Leasing vorliegt, ist umstritten.
 
6
Vgl. z. B. Geschäftsbericht Deutsche Lufthansa AG, 2015, S. 146; Geschäftsbericht Bayer AG, 2015, S. 290.
 
7
IFRS 15 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2018 beginnen, anzuwenden. Der Standard wird IAS 11 („Fertigungsaufträge“), IAS 18 („Erlöse“), IFRIC 13, IFRIC 15, IFRIC 18 und SIC-31 ersetzen. In diesem Buch wird der verpflichtend anzuwendende Rechtstand mit IAS 11 behandelt, wenngleich die vorzeitige Anwendung von IFRS 15 schon möglich ist.
 
8
Die im HGB zulässige LiFo-Methode (Last-in-First-out), die der Lagerung in einem Fass entspricht, ist nach IAS 2 nicht explizit zulässig. Hier werden die zuletzt beschafften Vermögenswerte als erstes verbraucht. Es werden also die ältesten Vorräte bewertet.
 
9
Die vom IASB geplante grundsätzliche Überarbeitung von IAS 39 musste durch die Finanzkrise beschleunigt werden. Der hieraus resultierende Standard IFRS 9 („Finanzinstrumente“) hat mittlerweile den EU-Endorsement-Prozess durchlaufen und ist ab dem 01.01.2018 anzuwenden. Aus diesem Grund bezieht sich dieses Kapitel noch auf IAS 39.
 
10
Beim Barausgleich (cash settlement) handelt es sich um das Recht, anstatt der vereinbarten Sachen bzw. Wertpapiere den äquivalenten Geldbetrag zu liefern.
 
11
Zins gerundet. Damit die Rechnung am Ende aufgeht, wurde im Beispiel mit dem exakten Zins i. H. v. 3,35662557217555 % gerechnet. Das Beispiel kann einfach in Excel nachvollzogen werden. Die Funktion für den internen Zins lautet IKV(Zahlenreihe).
 
Metadaten
Titel
Bilanzierung primärer Aktiva
verfasst von
Prof. Dr. Stefan Müller
Patrick Saile
Copyright-Jahr
2018
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-17361-6_3