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31.05.2013 | Bilanz | Schwerpunkt | Online-Artikel

Kapitalflussrechnung im Konzernabschluss

verfasst von: Sylvia Meier

1:30 Min. Lesedauer

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Der Jahresabschluss eines Mutterunternehmens muss im Konzernabschluss außer Bilanz, GuV und Anhang auch noch eine Kapitalflussrechnung beinhalten.

Die Bezeichnung "Kapitalflussrechnung" kann verwirren, denn in der Regel ist das Kapital eines Unternehmens nicht liquide und bewegt sich auch innerhalb eines Jahres kaum. Würde man den englischen Begriff „Cash flow statement“ übersetzen, wäre der Begriff „Geldflussrechnung“ wohl passender. Die (deshalb auch bekannt als)  „Cash-flow-Rechnung“ dient dazu, einem externen Betrachter einen Einblick über die Finanzlage eines Unternehmens – liquiditätsorientiert – zu geben.

Die GuV stellt Erträge und Aufwendungen nach dem Periodenverursachungsprinzip gegenüber. Um nun also die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens beurteilen zu können, ist sie kein optimales Mittel. An diesem Punkt setzt die Kapitalflussrechnung an. Die zentrale Größe ist hierbei der Zahlungsmittelstand – auch Finanzmittelfond genannt. Zahlungsmittel und entsprechende Zahlungsmitteläquivalente werden hier mit einbezogen.

In seinem Buch „Bilanzierung im Handels- und Steuerrecht“ beschreibt Klaus von Sicherer, dass die verschiedenen Zahlungsstromsalden(Cashflows) unterschiedlicher Unternehmensbereiche zusammengefasst werden müssen. Dabei unterscheidet man laut Klaus von Sicherer:

  • Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (umfasst Zahlungsströme aus der betrieblichen Leistungsverwertung, also Produktions- und Umsatzbereich)

  • Cashflow aus Investitionsmaßnahmen( umfasst alle Einzahlungen (z.B. Abgänge von Sachanlagevermögen) und Auszahlungen (z.B. Auszahlungen für Investitionen im Finanzanlagevermögen)

  • Cashflow aus Finanzierungsmaßnahmen (zeigt auf, welche Finanzrnitteltransaktionen mit den Eigen- und Fremdkapitalgebern auf langfristiger Basis stattgefunden haben. Dieser Cashflow zeigt auf, wie viele Finanzmittel aus der Aufnahme von neuem Eigen- und Fremdkapital (Kapitalerhöhungen, neue Kreditaufnahmen) nach Abzug aller Auszahlungen an die Kapitalgeber (Dividendenzahlungen an die Anteilseigner, Tilgung von Krediten, Anleihen) dem Unternehmen netto zugeflossen sind.

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