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2014 | OriginalPaper | Buchkapitel

Corporate Social Responsibility und Lauterkeitsrecht aus asiatischer Sicht

verfasst von : Dr. Yuanshi Bu, L.L.M, Berrit Roth

Erschienen in: Corporate Social Responsibility

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

Der folgende Beitrag untersucht das ursprünglich aus den Vereinigten Staaten von Amerika kommende Konzept der Corporate Social Responsibilty (CSR) im Rahmen des chinesischen Lauterkeitsrechts. Insbesondere seit 2005, als der damalige Generalsekretär der Kommunistischen Partei Chinas und Staatspräsident Hu Jintao die Politik einer Harmonischen Gesellschaft ausrief, gewinnt die Frage nach der sozialen und gesellschaftspolitischen Verantwortung von Unternehmen in China zunehmend an Bedeutung. Inwiefern das chinesische Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Anknüpfungspunkte für die Verwirklichung von CSR bietet, wird jedoch kaum in der chinesischen Rechtswissenschaft diskutiert. Die folgenden Ausführungen versuchen diese Forschungslücke zu schließen. Eine Analyse des chinesischen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie der Blick auf die weitere Gesetzeslage in China zeigen aber, dass das Konzept CSR noch keine grundlegende gesetzliche Rezeption in China erfahren hat. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die fortschreitende wirtschaftliche Entwicklung Chinas und die damit einhergehende Entstehung einer ihrer Rechte bewussten chinesischen Mittelschicht dem Konzept der CSR schließlich zur Durchsetzung verhelfen wird.

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Fußnoten
1
Bassen/Jastram/Meyer, Corporate Social Responsibilty. Eine Begriffserläuterung, zfwu 2005, 231.
 
2
Zuletzt geriet der Zusammensturz einer Textilfabrik in Bangladesch im April 2013 mit über 1000 Toten in die Schlagzeilen.
 
3
Siehe zuletzt u. a. „Die Frankfurter Allgemeine“ v. 18. Mai 2013 „Drei Foxconn-Mitarbeiter stürzten sich in den Tod“, http://​www.​faz.​net/​aktuell/​wirtschaft/​selbstmorde-in-china-drei-foxconn-mitarbeiter-stuerzten-sich-in-den-tod-12187583.​html (aufgerufen am 29. August 2013); „Handelsblatt“ v. 18. Mai 2013 „Erneut Selbstmorde in Elektronikfabrik in China“, http://​www.​handelsblatt.​com/​unternehmen/​it-medien/​foxconn-erneut-selbstmorde-in-elektronikfabrik​-in-china/​8225912.​html (aufgerufen am 29. August 2013).
 
4
Entwicklungs- und Schwellenländer weisen eine andere Herangehensweise an CSR auf als wirtschaftlich entwickelte Industriestaaten wie zum Beispiel Deutschland, siehe hierzu Prieto-Carrón u. a., Critical perspectives on CSR and development: what we know, what we don’t know, and what we need to know, International Affairs 2006, 977 (987), die zudem darauf hinweisen, dass CSR in Entwicklungsländern „may do more harm than good“.
 
5
Nach Angaben des Auswärtigen Amtes kann die chinesische Volkswirtschaft seit 2010 sogar als die größte Volkswirtschaft weltweit bezeichnet werden (Auswärtiges Amt, Länderinformationen: China, Stand: April 2013, http://​www.​auswaertiges-amt.​de/​DE/​Aussenpolitik/​Laender/​Laenderinfos/​China/​Wirtschaft_​node.​html (aufgerufen am 13. September 2013).
 
6
Die Frage einer Einführung und Umsetzung von CSR wird derzeit nur im Gesellschaftsrecht diskutiert.
 
7
Zur Entwicklung des chinesischen Lauterkeitsrechts siehe Wen, Zur Entwicklung des Rechts gegen unlauteren Wettbewerb in der Volksrepublik China, GRUR Int. 1991, 265 ff.
 
8
Chinesischer Titel:中华人民共和国反不正当竞争法 zhonghua renmin gongheguo fan buzhengdang jingzhengfa, verkündet am 2. September 1993, in Kraft getreten am 1. Dezember 1993; ausführlich zum Lauterkeitsrecht in China Bu, Country Report China, in: Henning-Bodewig (Hrsg.), International Handbook on Unfair Competition, 2013, 189 f.
 
9
Die „State Administration for Industry and Commerce“ (SAIC) begann 2003 mit der Arbeit an einer Neufassung des chinUWG, 2011 wurde diese an den Staatsrat überreicht.
 
10
Bu (Fn. 8), 189 f.
 
11
Bu (Fn. 8), 193.
 
12
Maier, Das Lauterkeitsrecht in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zur Rechtslage in der VR China, 2009, 93.
 
13
Vgl. so auch Maier (Fn. 12), 94, der darauf hinweist, dass für ein Tätigwerden der chinesischen Behörden eine den sozialistischen Wettbewerb schädigende Handlung vorliegen müsse.
 
14
Bu (Fn. 8), 193.
 
15
Siehe hierzu die Ausführungen bei Maier (Fn. 12), 95 ff. Maier stellt fest, dass bislang die chinesischen Gerichte Art. 2 Abs. 1 chinUWG nur vereinzelt als Generalklausel herangezogen haben. Er plädiert schließlich für eine vermittelnde Auslegung dergestalt, dass bei zivilrechtlichen Streitigkeiten Art. 2 Abs. 1 chinUWG den Charakter einer Generalklausel tragen solle, nicht aber bei einem behördlichen Verfahren. Für solch eine Auslegung spreche das stark ausgeprägte Behördensystem in China, welches die behördliche Normierung von Spezialregelungen im Lauterkeitsrecht erlaube.
 
16
Bu (Fn. 8), 195.
 
17
Vgl. See, Harmonious Society and Chinese CSR: Is There Really A Link?, 89 Journal of Business Ethics 2009, 1.
 
18
Dabei wird CSR allgemein übersetzt als 企业社会责任(qiye shehui zeren).
 
19
《关于中央企业履行社会责任的指导意见》 (guanyu zhongyangye lüxing shehui zeren de zhidao yijian) vom 29. Februar 2007.
 
20
Siehe Webauftritt unter http://​www.​chinacsrproject.​org/​index_​EN.​asp (aufgerufen am 13. September 2013).
 
21
Jensen, Serve the People! Corporate Social Responsibility (CSR) in China, Asia Research Centre, CBS, Copenhagen Discussion Papers 2006- 6, 15.
 
22
Schneider, CSR Communication in Germany and China – A Comparative Study of CSR Website Reporting, in: Lattemann/Kupke, (Hrsg.), International and Inter-Organizational Governance, 2010, 45 (69) zeigt, wie sich die CSR-Kommunikation chinesischer Unternehmen zunehmend vermehrt hat. Wie deutsche Unternehmen würden chinesische Unternehmen dabei überwiegend einen wertebasierten CSR-Ansatz vertreten, d. h. die Übernahme sozialer und gesellschaftspolitischer Pflichten als selbstverständliche Pflicht und um der Unternehmensphilosophie wegen begreifen. Bislang besteht zwar noch keine gesetzliche Pflicht zu CSR-Veröffentlichungen, jedoch haben die Börsen von Shanghai und Shenzhen entsprechende Pflichten für börsennotierte Unternehmen eingeführt (z. B. ist die englische Fassung der Shenzhen-Verpflichtungen abrufbar auf http://​www.​szse.​cn/​main/​en/​rulseandregulati​ons/​sserules/​2007060410636.​shtml (aufgerufen am 22. Februar 2013). Im Jahr 2010 sollen ca. 24 % der in China tätigen nicht-börsennotierten Unternehmen Angaben zu ihrem CSR-Verhalten veröffentlicht haben (http://​www.​cass-csr.​org/​index.​php?​option =​ com_​content&​module =​ 30&​sortid =​ 44&​artid =​ 300 (aufgerufen am 26. September 2013).
 
23
Nicht wenige Autoren plädieren für eine stärkere rechtliche Verpflichtung der Unternehmen zu Umwelt-, Arbeitnehmerschutz usw. Siehe zum Beispiel Jiang, Das juristische Denken über die gesellschaftliche Verantwortung von Chinas Unternehmen stärken [强化我国企业社会责任的法律思考 qianghua woguo qiye shehui zeren de falü sikao], Wirtschaft und Recht [经济与法 jingji yu fa], 2012, 95 ff.
 
24
Vgl. u. a. Liao, Die rechtliche Regelung von nicht marktbezogenen unlauteren Wettbewerbsverhalten [论非市场不正当竞争行为的法律规制 lun fei shichang bu zhengdang jingzheng xingwei de falü guizhi], Politik und Recht [政治与法律 zhengzhi yu falü], 2009, 92 (94).
 
25
Siehe Nachweise bei Lin, Profit through Goodwill. Corporate Social Responsibility in China and Taiwan, 2006. 16 f.
 
26
Cao/Lu, Von die „Unternehmen regeln die Gesellschaft“ zu der „gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen“ [从企业办社会到企业的社会责任 cong qiye ban shehui dao qiye de shehui zeren], Modernization of Management [管理现代化 guanli xiandaihua], 2010, 36 ff.
 
27
Cao/Lu (Fn. 26), 36.
 
28
Vgl. Lin, Corporate Social Responsibilty in China: Window Dressing or Structural Change?, BerkelyJournal of International Law 2010, 64 (69).
 
29
Anfangs wurde CSR jedoch als angebliche Protektionismusmaßnahme westlicher Staaten gegen die chinesische Exportindustrie abgelehnt ( Lin, Corporate Social and Environmental Disclosure in Emerging Securities Markets: China as a Case Study, 2002, 106).
 
30
Vgl. Lin, (Fn. 28), 64 (87).
 
31
Cao/Lu (Fn. 26), 37 f.
 
32
Cao/Lu (Fn. 26), 37 f., die noch auf die weiteren Unterschiede hinweisen, dass der historische Hintergrund beider Konzepte sich voneinander unterscheide, die Eigentümerstrukturen über die Unternehmen im Rahmen dieser beiden Konzepte verschieden sei so wie CSR heutzutage in internationale Konventionen eingebettet sei.
 
33
Matten/Moon, „Implicit“ and „Explicit“ CSR: A Conceptual Framework for a Comparative Understanding of Corporate Social Responsibility, Academy of Management Review 2008, 404, (409).
 
34
Matten/Moon, (Fn. 33) (409).
 
35
Liao (Fn. 24), 92.
 
36
Liao (Fn. 24), 92, 93.
 
37
In Deutschland bestimmt § 4 Nr. 11 UWG daher auch, dass nur ein Verstoß gegen eine gesetzliche Vorschrift, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, eine unlautere Handlung darstellt.
 
38
Das vertritt auch Liao (Fn. 24), 92, 95. Daneben diskutiert Liao weitere Argumente, die gegen eine Ahndung jeglicher Gesetzesverstöße durch das Lauterkeitsrecht sprechen.
 
39
Maier (Fn. 12), 290.
 
40
Maier (Fn. 12), 243 Fn. 1199.
 
41
Vgl. Maier (Fn. 12), 213 ff.
 
42
Maier (Fn. 12), 262.
 
43
Maier (Fn. 12), 264 mit weiteren Nachweisen.
 
44
Maier (Fn. 12), 264.
 
45
Maier (Fn. 12), 264.
 
46
Daneben natürlich auch einen Verstoß gegen das werberechtliche Irreführungsverbot.
 
47
Das konkrete Irreführungsverbot in den §§ 3, 4 chinWerbeG ist laut Maier (Fn. 12), 262 sogar lex specialis zum chinUWG. Art. 38 chinWerbeG regelt die zivilrechtlichen Klagemöglichkeiten der Verbraucher.
 
48
Zhu/Huang, Die Essenz der sozialistischen Marktwirtschaft liegt in den vier Grundprinzipien [论社会主义市场经济的本质在于„四个坚持“ lun shehui zhuyi shichang jingji de benzhi zai yu „si ge jianchi“], in: Hochschulzeitschrift der Guizhou Universität für Technologie [贵州工业大学学报 Guizhou gongye daxue xuebao], 2006, 8 ff.
 
49
Maier (Fn. 12), 287.
 
50
Maier (Fn. 12), 290.
 
51
Art. 38 chinWerbeG.
 
52
In China dürfte hierzu auch der demographische Druck beitragen, da in naher Zukunft aufgrund der Ein-Kind-Politik immer weniger potentielle Arbeiter vorhanden sein werden.
 
Metadaten
Titel
Corporate Social Responsibility und Lauterkeitsrecht aus asiatischer Sicht
verfasst von
Dr. Yuanshi Bu, L.L.M
Berrit Roth
Copyright-Jahr
2014
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-54005-9_15