1983 | OriginalPaper | Buchkapitel
Culpa in Contrahendo (Haftung für Verschulden Bei Vertragsanbahnung)
verfasst von : Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
Erschienen in: Klausuren Bürgerliches Recht
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Der alternde Bankier Braun in Frankfurt hat Gefallen an der Dame Rosemarie gefunden und beschließt, sie als Lebensgefährtin zu sich zu nehmen. Rosemarie erklärt, daß sie nur einwilligen würde, wenn Braun ihre zukünftig zu erwartenden Einnahmen mit einem Pauschalbetrag von 500.000,- DM abgelte. Braun zögert nicht lange und sagt zu. Er bietet in der “Welt” eine seiner Villen zum Verkauf für 700.000,-DM an. Nach telefonischen Vorgesprächen verabredet er sich mit dem Interessenten Möller aus Hamburg für das Wochenende, zur Besichtigung und Vertragsverhandlung. Am Donnerstagabend lernt Rosemarie den jungen Studenten Hurtig, der als weiteren Beruf “Fabrikantensohn” aufweisen kann, kennen und beschließt, bei ihm zu bleiben, um ihm über die unangenehmen Seiten des Studiums hinwegzutrösten. Braun ist erbost. Als Möller am Samstag zur Besichtigung erscheint, knallt Braun ihm die Tür vor der Nase zu und erklärt, er verkaufe nicht mehr.