2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Das fragmentierte Selbst
Rollenkonflikte im Journalismus — das Beispiel der Berliner Korrespondenten
verfasst von : Prof. Dr. Hans Mathias Kepplinger, Dr. Marcus Maurer
Erschienen in: Paradoxien des Journalismus
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Journalisten nehmen wie die Angehörigen aller Berufe verschiedene soziale Positionen ein (vgl. zum Folgenden Dahrendorf 2006; siehe auch Popitz 1975). Sie sind freie oder angestellte Journalisten, Schatzmeister von Vereinen, Väter/Mütter usw. Jede dieser Positionen ist unabhängig von den Individuen denkbar, wird aber von konkreten Individuen eingenommen. So gibt es die Positionen der Chefredakteure, Schatzmeister und Eltern auch ohne Herrn Maier und Frau Müller, aber Herr Maier und Frau Müller können die Positionen einnehmen. Die Positionen müssen von den Rollen unterschieden werden, die die Positionsinhaber spielen. Ihre Ursachen sind Rollenerwartungen. Als Inhaber von Positionen sind Journalisten wie die Angehörigen aller Berufe formellen und informellen Verhaltenserwartungen ausgesetzt (vgl. z. B. Weischenberg/Malik/Scholl 2006: 141 ff.). Zu den formellen Verhaltenserwartungen gehören berufsspezifische Standards, etwa die Vorschriften des Presserechts und des Pressekodex sowie der Programmrichtlinien der öffentlichrechtlichen Sender. Zu den informellen Verhaltenserwartungen gehören von den Erwartungen an den Kleidungsstil und das Auftreten von Journalisten bis zur Präsentation bestimmter Sichtweisen bei der Berichterstattung über aktuelle Themen unzählige unausgesprochene Vorgaben. Verstöße gegen die Verhaltenserwartungen werden geahndet, wobei sich die Reaktionen von einer unausgesprochenen Missbilligung über die explizite Kritik bis zur schriftlichen Rüge und gerichtlichen Verurteilung erstrecken können.