2013 | OriginalPaper | Buchkapitel
Das Messwesen nach der EnWG-Novelle 2011
verfasst von : Dr. Hanno Dornseifer
Erschienen in: Smart Meter Rollout
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Der deutsche Gesetzgeber hat im Jahre 2011 die Vorschriften im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) betreffend das Messwesen novelliert. Zielsetzung des Gesetzgebers ist es, intelligente Messtechnik als notwendigen Bestandteil des sogenannten Smart Grid in Deutschland einzuführen. Dreh- und Angelpunkt dieser im Vergleich zur vorherigen Gesetzeslage viel detaillierteren Vorschriften ist § 21 b EnWG. Diese Vorschrift normiert, dass Messsysteme dadurch geprägt sind, dass sie in ein Kommunikationsnetz eingebunden sind. Der Gesetzgeber hat im Folgenden geregelt, in welchen Fällendiese neuen Messsysteme eingebaut werden müssen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Einführung solcher Systeme im Elektrizitätssektor. Einen separaten, vom Elektrizitätsbereichunabhängigen Aufbau solcher Messsysteme in der Sparte Gas hat derGesetzgeber nicht vorgesehen. Entscheidend für die Einführung solcher modernerMesssysteme und damit letztlich für den Erfolg ist die Frage der Kostentragung. Hierreichen die Möglichkeiten vom Netzbetreiber über den separaten Messstellenbetreiberbis hin zum jeweiligen Anschlussnutzer/-nehmer. Um der sowohl technisch alsauch in Teilen rechtlich komplizierten Materie Herr zu werden, hat der Gesetzgebereine weitreichende Verordnungsermächtigung vorgesehen. Von dieser Verordnungsermächtigungwurde bis dato noch kein Gebrauch gemacht, so dass sich einige Zweifelsfragennicht abschließend beantworten lassen.