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2000 | OriginalPaper | Buchkapitel

Das selbständige Beweisverfahren

verfasst von : Karsten Roeser

Erschienen in: Fachkunde

Verlag: Gabler Verlag

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Erleidet jemand z. B. mit einem PKW einen Verkehrsunfall, so kann er nicht mit der Reparatur warten, bis rechtskräftig entschieden ist, wer den Schaden zu tragen hat. Bringt der Geschädigte jedoch den Wagen in die Werkstatt, so läuft er Gefahr, dass der Gegner den geltend gemachten Schaden bestreitet, so dass der Geschädigte in Beweisschwierigkeiten wäre. Lässt er deshalb den Wagen nicht reparieren und nimmt er stattdessen bis zur Entscheidung einen Mietwagen, so verstößt er bei diesem teuren Unterfangen gegen seine „Schadensminderungspflicht“. Eine echte Zwickmühle. Aus diesem Grund finden sich in den §§ 485 ff. ZPO die Regelungen über das selbständige Beweisverfahren.

Metadaten
Titel
Das selbständige Beweisverfahren
verfasst von
Karsten Roeser
Copyright-Jahr
2000
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-93005-7_10

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