2002 | OriginalPaper | Buchkapitel
Demokratie, Bundesstaat, Europäisierung
verfasst von : Dr. Peter Friedrich Bultmann
Erschienen in: Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Rechtsnormen sind intendierte Verhaltensanweisungen, die sich gerichtlich durchsetzen lassen. Sie entstehen zu einem großen Teil aus den sozialen Normen. Ungeachtet dessen werden Rechtsnormen in einer Rechtsordnung mit geschriebenen Gesetzen überwiegend durch staatliche Organe gesetzt und durchgesetzt. Die Grundlagen der Rechtsetzung sind der Gegenstand der folgenden Kapitel § 3 bis § 6, die Grundzüge der Rechtsdurchsetzung folgen in den Kapiteln § 7 und § 8.