Skip to main content

2002 | OriginalPaper | Buchkapitel

Methodik der Rechtsanwendung

verfasst von : Dr. Peter Friedrich Bultmann

Erschienen in: Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
loading …

Gustav Radbruch kennzeichnet das Recht als eine Wirklichkeit, die der Gerechtigkeit dienen soll. Rechtsnormen schaffen also das Abbild einer idealen Wirklichkeit; nach diesem Abbild soll die reale Welt gestaltet werden. Dazu steuern Rechtsnormen das Verhalten der Normadressaten. Sie ermöglichen dadurch Kooperationsvorteile. Beispielsweise schaffen sie sozialen Frieden. Diese Funktionen können Rechtsnormen nur erfüllen, wenn sie erstens, die richtigen Verhaltensanweisungen geben und, zweitens, die Normadressaten den Befehlen der Normen folgen. Die Rechtszwecke werden dadurch verfolgt, dass die Normadressaten in ihren HandlungsmöglichIceiten beschränkt werden. Damit wird ihr Verhalten auf verlässliche Weise vorhersehbar. Das ermöglicht eine Überwindung des sozialen Dilemmas. Die Normadressaten werden die Rechtsnormen befolgen, wenn sie dazu die ethischen oder ökonomischen Anreize verspüren.

Metadaten
Titel
Methodik der Rechtsanwendung
verfasst von
Dr. Peter Friedrich Bultmann
Copyright-Jahr
2002
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-09045-9_3

Premium Partner