2002 | OriginalPaper | Buchkapitel
Methodik der Rechtsanwendung
verfasst von : Dr. Peter Friedrich Bultmann
Erschienen in: Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Gustav Radbruch kennzeichnet das Recht als eine Wirklichkeit, die der Gerechtigkeit dienen soll. Rechtsnormen schaffen also das Abbild einer idealen Wirklichkeit; nach diesem Abbild soll die reale Welt gestaltet werden. Dazu steuern Rechtsnormen das Verhalten der Normadressaten. Sie ermöglichen dadurch Kooperationsvorteile. Beispielsweise schaffen sie sozialen Frieden. Diese Funktionen können Rechtsnormen nur erfüllen, wenn sie erstens, die richtigen Verhaltensanweisungen geben und, zweitens, die Normadressaten den Befehlen der Normen folgen. Die Rechtszwecke werden dadurch verfolgt, dass die Normadressaten in ihren HandlungsmöglichIceiten beschränkt werden. Damit wird ihr Verhalten auf verlässliche Weise vorhersehbar. Das ermöglicht eine Überwindung des sozialen Dilemmas. Die Normadressaten werden die Rechtsnormen befolgen, wenn sie dazu die ethischen oder ökonomischen Anreize verspüren.