2004 | OriginalPaper | Buchkapitel
Der Brandenburgische Landtag
verfasst von : Malte Lübker, Suzanne S. Schüttemeyer
Erschienen in: Länder-parlamentarismus in Deutschland
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
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Wie die anderen „neuen“ Länder trat auch Brandenburg, dessen Geschichte bis ins Jahr 1157 zurückreicht, nach dem Zweiten Weltkrieg kurz als eigenständiges Land in Erscheinung.1 Die von den Siegermächten auf der Potsdamer Konferenz gefassten Beschlüsse zur Oder-Neiße-Grenze führten dazu, dass sich die Fläche der ehemals preußischen Provinz um etwa ein Drittel verkleinerte. Brandenburg trug zunächst weiterhin den Namen „Provinz Mark Brandenburg“ und wurde erst nach der endgültigen Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat im Februar 1947 ein auch nominell vollwertiges Land. Da die preußischen Provinzen, anders als die Länder Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, vor und während des Krieges nur über eine beschränkte Selbständigkeit verfügt hatten, konnte die im Juni/Juli 1945 von der Sowjetischen Militäradministration (SMA) eingesetzte Brandenburgische Provinzialverwaltung ähnlich wie in der Provinz Sachsen (später Sachsen-Anhalt)2 nicht auf die Strukturen einer bestehenden Ministerial-verwaltung zurückgreifen. Die Provinzialverwaltung war zunächst allein von der sowjetischen Militäradministration abhängig und arbeitete ohne parlamentarische Kontrolle und Legitimation. Letzteres änderte sich durch die Landtagswahlen vom 20. Oktober 1946, die noch mit konkurrierenden Listen, also unter demokratischem Vorzeichen stattfanden. Im neuen Brandenburgischen Landtag verfügten die beiden bürgerlichen Parteien Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU, 31 Mandate) und Liberal-Demokratische Partei (LDP, 20 Mandate) gegenüber der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED, 44 Mandate) und der von der SED dominierten Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB, 5 Mandate) über einen Vorsprung von zwei Sitzen.3