2015 | OriginalPaper | Buchkapitel
Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro zum 1. Januar 2015 – ein Schritt hin zur Stärkung der Tarifautonomie?
verfasst von : Univ.-Prof. Dr. Gerhard Ring
Erschienen in: Aspekte der Baubetriebslehre in Forschung und Praxis
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns vom 16. August 2014 (fortan: MiLoG) hat der Bundesgesetzgeber ab dem 1. Januar 2015 einen flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro je Zeitstunde (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG) als Mindestentgeltsatz eingeführt. Dem liegt die Intention zugrunde, „
die Tarifautonomie zu stärken und angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen
“.