1993 | OriginalPaper | Buchkapitel
Der Kostenbegriff i.S.d. § 3 Abs. 2 S. 3 AbfG
verfasst von : Prof. Dr. Peter J. Tettinger, Dr. Cornelia Asbeck-Schröder, Dr. Thomas Mann
Erschienen in: Vorrang der Abfallverwertung
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Ein Vorrang der Abfallverwertung hat des weiteren zur Voraussetzung, daß die entstehenden “Mehrkosten„ im Vergleich zu anderen Verfahren der Entsorgung nicht unzumutbar sind. Dieser Begriff der “Mehrkosten„1 stellt daher ersichtlich auf einen Kostenvergleich ab, wobei die maßgeblichen Kosten freilich weder in § 3 Abs. 2 S. 3 AbfG noch in anderen Bestimmungen des Abfallgesetzes inhaltlich näher spezifiziert werden. Mit dem Begriffselement “Kosten„ wird vielmehr auf eine Formulierung rekurriert, die zwar in der Rechtsordnung an den unterschiedlichsten Stellen Verwendung gefunden hat (vgl. statt vieler nur § 12 BTO Elt, § 6 Abs. 2 KAG NW, § 16 Abs. 1 GTK NW), die aber von ihrem Ursprung her als primär wirtschaftswissenschaftlich geprägte Formel erscheint. Die Frage nach der Auslegung eines solchen normativen Begriffs begegnet naheliegenderweise besonderen Schwierigkeiten.