2002 | OriginalPaper | Buchkapitel
Der Leitende Angestellte — besondere Rechte, besondere Pflichten
verfasst von : Gregor Thüsing
Erschienen in: Führungskräfte-Handbuch
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Der Leitende Angestellte ist ein Arbeitnehmer, aber er ist eine besondere Art von Arbeitnehmer. Aufgrund seiner Vollmachten für eigenverantwortliche Leitung bestimmter Arbeits-und Produktionsbereiche nimmt er an der unternehmerischen Leitung mittelbar teil und steht damit näher am Arbeitgeber als seine nicht leitenden Kollegen. Dieser besonderen Stellung trägt auch das Arbeitsrecht Rechnung. Allerdings gibt es keinen einheitlichen arbeitsrechtlichen Begriff des Leitenden Angestellten, sondern die verschiedenen Gesetze definieren ihn unterschiedlich, so dass bestimmte Leitende Angestellte von dem einen Gesetz zwar erfasst sein können, von dem anderen jedoch nicht.