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2024 | Buch

Der Schutz fairer Wettbewerbsbedingungen im Fall drittstaatlicher Subventionen

Insbesondere bei Unternehmensübernahmen und im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe

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Über dieses Buch

Den EU-Binnenmarkt zu schützen ist fundamentale Grundvoraussetzung für die Existenz und den Fortbestand der Europäischen Union. Im Lichte dessen wurde am 14. Dezember 2022 die VO 2560/2022 zur Regulierung verzerrender drittstaatlicher Subventionen auf dem EU-Binnenmarkt erlassen. Sie trat im Januar 2023 in Kraft. Das neue Regelungsregime ist dabei ein Novum; überwindet es bisherige klassische dogmatische Grenzen auf EU-Ebene, verbindet klassisch kartellrechtliche Elemente, Elemente des EU-Beihilferechts, des EU-Vergaberechts und des EU-Außenwirtschaftsrechts mit dem Ziel, den EU-Binnenmarkt robuster gegenüber Verzerrungen durch drittstaatliche Subventionen zu machen. Die vorliegende Untersuchung macht es sich zur Aufgabe, die neue Verordnung umfassend auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne der aufzuzeigenden Problemstellung hin zu untersuchen. Dabei liegt den Ausführungen insgesamt die These und deren Überprüfung zugrunde, dass die Verordnung zukünftig keine, wie teilweise gefordert, faktisch völlige Gleichbehandlung zwischen mitgliedstaatlichen Beihilfen und drittstaatlichen Subventionen sichert, die Verordnung gleichwohl aber zum Schutz fairer Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Binnenmarkt beitragen wird.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Kapitel 1. Problemstellung und Einführung in die Arbeit
Zusammenfassung
Der Schutz des Wettbewerbs in Europa ist ein Kernbestandteil des europäischen Einigungsprozesses. Die Offenheit der europäischen Wirtschaft ist Quelle ihres Wohlstands und ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Dabei ist die Idee der Europäischen Union seit jeher mit dem Gedanken des freien Marktes und der Entwicklung eines gemeinsamen Binnenmarktes verbunden, wobei die Entstehungsgeschichte der Union ebenso vielseitig wie einzigartig ist.
Tim Klose

Die Idee des unregulierten Marktes ist eine Illusion!

Frontmatter
Kapitel 2. Der EU-Binnenmarkt im Lichte des Wettbewerbsrechts
Zusammenfassung
Bevor konkret auf die neue VO 2022/2560 eingegangen werden soll, ist zuvorderst ein kurzer Überblick über die primärrechtlichen Hintergründe der Europäischen Verträge zum unionsweiten Binnenmarkt, dem Begriff und der Zielsetzung des Binnenmarkts und der besonderen Bedeutung des Wettbewerbs im Binnenmarkt zu geben. Eine Einordung des Themas in den Kontext des öffentlichen Wirtschaftsrechts soll so erleichtert werden und das von der Verordnung betroffene Schutzgut umreißen.
Tim Klose
Kapitel 3. Ökonomische Grundlagen des Handlungsbedarfs – Risikoerörterung aus europäischer Sicht
Zusammenfassung
Nachdem sich diese Arbeit im einleitenden Kapitel mit den Grundlagen und der Ausgangslage des hier behandelten Kontextes der Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Binnenmarkt und dem Wettbewerbsbegriff bzw. dem -verständnis der EU sowie dem Schutzgut auseinandergesetzt hat, soll im Folgenden der ökonomische Hintergrund erläutert werden. Beides zusammen soll dabei die Herausforderung des Verordnungsgebers aufzeigen, die im Rahmen der neuen Verordnungsinitiative anzugehen waren.
Tim Klose

Der Begriff der drittstaatlichen Subvention

Frontmatter
Kapitel 4. Die Legaldefinition des Art. 3 VO 2022/2560 und ihre Notwendigkeit
Zusammenfassung
Schon die Kommission stellte während der Ausarbeitung ihres Verordnungsvorschlages fest, dass neben der Frage, wie durch drittstaatliche Subventionen verursachte Verzerrungen beseitigt werden können, vor allem die Frage zu klären ist, wie die Identifizierung der am stärksten wettbewerbsverzerrenden (drittstaatlichen) Subventionen gelingen kann. Bei Subventionen im Allgemeinen geht es bereits vom Wortsinne her um finanzielle Zuwendungen an einen Empfänger, mit denen der Geber einen wirtschaftsbezogenen Zweck verfolgt. Es gibt also mindestens zwei Rechtssubjekte: den Geber und dem Empfänger.
Tim Klose
Kapitel 5. Die einzelnen Merkmale des Subventionsbegriffs
Zusammenfassung
Es ist somit zuvorderst auf die vier (im Einklang mit Erwägungsgrund 11 zur VO 2022/2560, kumulativen) Merkmale des Subventionsbegriffs im Sinne des Art. 3 Abs. 1 VO 2022/2560 einzugehen. Hierbei handelt es sich um das Merkmal der Drittstaatlichkeit (I), der finanziellen Zuwendung (II) bzw. des Vorteils (III) und der Selektivität (IV). Im Einklang mit Erwägungsgrund 9 zur VO 2022/2560 soll die Auslegung und die Anwendung der neuen Verordnung dabei im Lichte der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union, einschließlich derjenigen über staatliche Beihilfen, Fusionen und öffentliche Aufträge geschehen, worin der klare Wille zum Ausdruck kommt, ein ineinandergreifendes System an europäischen Wettbewerbsregeln zu errichten.
Tim Klose

Die Regelungslücke des europäischen Rechts

Frontmatter
Kapitel 6. Das EU-Wettbewerbs- und Antidumpingrecht
Zusammenfassung
Im Sinne der Normenhierarchie sollte bei einer derartigen Darstellung eigentlich mit dem EU-Primärrecht begonnen werden. Eine getrennte Darstellung von Primär- und Sekundärrecht würde dem Umstand Rechnung tragen, dass eine Änderung des Vertragstextes, im Unterschied zum Sekundärecht, erheblich größere Kreise zieht und in der Praxis weitaus schwieriger sein dürfte. Diese Darstellungsvorteile überwiegen jedoch nicht den Vorteil einer sachbezogenen Verbindung von primär- und sekundärrechtlichen Regelungen.
Tim Klose
Kapitel 7. Das EU-Beihilfe- und Subventionsrecht
Zusammenfassung
Wie bereits dargestellt, haben die zuvor behandelten Instrumente gemein, dass sie an ein unternehmerisches Handeln anknüpfen. In vielen Fällen liegt bereits hier eine Anwendungsproblematik in Bezug auf drittstaatlichen Subventionen. Das bestehende Beihilfe- und Subventionsrecht könnte hier einen anderen Blickwinkel eröffnen.
Tim Klose
Kapitel 8. Das EU-Vergaberecht
Zusammenfassung
Das Vergaberecht dient im europäischen Verständnis dazu, einen gemeinsamen Rechtsrahmen für den auf öffentlicher Seite sehr großen Beschaffungsbedarf zu schaffen. Nach Angaben der EU beläuft sich der Anteil öffentlicher Aufträge am BIP der Union auf 14 % pro Jahr, was rund zwei Billionen Euro entspricht.
Tim Klose
Kapitel 9. Die Regelungslücke – Schlussbemerkung
Zusammenfassung
Nach alledem kann nunmehr im Rahmen der Untersuchung der These, dass es eines neuen Regelungsregimes zur effektiven Problemlösung bedarf, stattgegeben werden. Die bestehenden Regelungen sind sowohl im allgemeinen öffentlichen Wirtschaftsrecht ebenso lückenhaft wie im Bereich der Fusionskontrolle und der öffentlichen Auftragsvergabe.
Tim Klose

Drittstaatliche Subventionen als Gefahr für den Binnenmarkt – das neue Regelungsregime

Frontmatter
Kapitel 10. Das neue Regelungsinstrument: Die VO 2022/2560 und ihre Funktionsweise
Zusammenfassung
Zweck dieser Verordnung ist es, zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes beizutragen, indem ein harmonisierter Rahmen zur Beseitigung von Verzerrungen, die direkt oder indirekt durch ausländische Subventionen verursacht werden, geschaffen wird, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten; Art. 1 VO 2022/2560. Die VO 2022/2560 ist in sieben Kapitel untergliedert, wobei nicht alle Kapitel und Vorschriften in dem hier betrachteten Kontext gleich relevant sind.
Tim Klose
Kapitel 11. Von Amts wegen eingeleitete Prüfung drittstaatlicher Subventionen und die allgemeinen Bestimmungen
Zusammenfassung
Erklärtes Ziel der Verordnung ist die Aufstellung von Regeln und Verfahren für die Prüfung drittstaatlicher Subventionen, die den Binnenmarkt verzerren und die Beseitigung solcher Verzerrungen; Art. 1 Abs. 1 VO 2022/2560. Es geht mithin um die Wiederherstellung eines Level Playing Fields. Neben der Erkennung und Prüfung von drittstaatlichen Subventionen soll es gerade um die Beseitigung der damit ggf. verbundenen Wettbewerbsverzerrungen gehen.
Tim Klose
Kapitel 12. Das Teilinstrument zwei – Prüfung eines Zusammenschlusses im Lichte der drittstaatlichen Subvention
Zusammenfassung
Bereits oben wurde herausgestellt, dass ein nicht unerhebliches Risiko im Rahmen des Verzerrungseffekts im EU-Binnenmarkt von Unternehmenszusammenschlüssen ausgeht, die durch drittstaatliche Subventionen erleichtert oder gar ermöglicht werden. Subventionierte Erwerbe können die Wettbewerbsbedingungen im Hinblick auf Investitionsmöglichkeiten verzerren, wenn beispielsweise ein subventionierter Erwerber andere Wettbewerber beim Erwerb eines Unternehmens überbietet und so die Kapitalallokation verzerrt und die möglichen Vorteile des Erwerbs, wie z. B. die Effizienzgewinne, schmälert. Die Subvention hilft somit dabei, den Konkurrenten auszustechen, der nicht über eine solche staatliche Unterstützung verfügt.
Tim Klose
Kapitel 13. Prüfung einer öffentlichen Auftragsvergabe im Lichte drittstaatlicher Subventionen
Zusammenfassung
Abschließend für die inhaltliche bzw. materielle Untersuchung der neuen Verordnung ist sodann das Instrument zur Prüfung einer möglichen Verzerrungswirkung im EU-Binnenmarkt durch die drittstaatlich subventionierte öffentliche Auftragsvergabe zu untersuchen. Dabei ist zu beachten, dass sich die Literatur im Bereich der neuen Verordnung bisher fast ausschließlich auf die Teilinstrumente eins und zwei bezieht.
Tim Klose

Rechtsschutz im Rahmen der VO 2022/2560

Frontmatter
Kapitel 14. Rechtsschutz eines betroffenen Unternehmens gegen ihn betreffende Abhilfemaßnahmen
Zusammenfassung
Gemeinsam ist all denen, das betreffende Unternehmen beschwerenden Beschlüsse, dass die eingehende materielle Prüfung der Kommission abgeschlossen und für das betreffende Unternehmen negativ ausgefallen ist. Sonderfälle können dann vorliegen, wenn die grundsätzliche Entscheidung der materiellen Verzerrungswirkung nicht angegriffen werden soll, sondern eine davon unabhängige Beschwerde wegen der Ablehnung der angebotenen Verpflichtungsmaßnahme oder der Höhe der konkreten Geldbußen oder Zwangsgelder erhoben wird oder bereits ein Beschluss zur Einleitung der eingehenden Prüfung oder Aufforderung zur Anmeldung angegriffen werden soll.
Tim Klose
Kapitel 15. Besonderer Rechtsschutz des Teilinstruments drei – Fehlerhafte Meldungen durch den Bieter und die Gefahr eines Umgehungsversuchs
Zusammenfassung
Nachdem oben bereits das Verfahren des Teilinstruments drei eingehend analysiert wurde, sowie zuvor der allgemeine Rechtsschutz einer durch eine Abhilfe- oder Verpflichtungsmaßnahme beschwerten Beteiligten analysiert wurde, ist im Folgenden die besondere Frage des Rechtsschutzes im Rahmen des Teilinstrumentes drei zu hinterfragen. Dies ist nicht zuletzt auf Basis des oben aufgezeigten Spannungsverhältnisses in dem besonderen Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe notwendig, an welchem, anders als etwa an einer Unternehmensübernahme neben der Kommission und dem betroffenen Unternehmen, gerade auch weitere Unternehmen (Konkurrenten) beteiligt sind. In den übrigen Teilinstrumenten dürften sich die Rechtsschutzgrundsätze aus dem Beihilferecht für die hiesige Verordnung fruchtbar machen, weswegen von einer umfänglicheren Erörterung im Sinne der Schwerpunktsetzung abgesehen wird.
Tim Klose
Kapitel 16. Schlussbemerkung – Rechtsschutz
Zusammenfassung
Der Rechtsschutz der Verfahrensbeteiligten stellt im Rahmen der neuen Verordnung und insbesondere im Rahmen des Teilinstruments drei einen äußerst relevanten Aspekt dar, welcher von der VO 2022/2560 nur sehr spärlich thematischer wird. Es ist zu bedauern, dass sich der Rechtsschutz faktisch weder in den Erwägungsgründen noch in dem, der Verordnung vorausgehenden, Weißbuch wiederfindet. Insbesondere ein formalisiertes Beschwerdeverfahren zumindest für konkurrierende Bieter im Rahmen des Teilinstruments drei, hätte der Verordnung hier zu mehr Rechtssicherheit verholfen.
Tim Klose

Einzelne Teilaspekte der übrigen Rechtmäßigkeitsbetrachtung

Frontmatter
Kapitel 17. Kompetenz des Unionsgesetzgebers nach Art. 207 AEUV
Zusammenfassung
Die Verordnung beruht ausweislich ihres Wortlautes auf dem Art. 114 und 207 AEUV. Letzterer legt die Grundsätze der gemeinsamen Handelspolitik dar und soll nachfolgend zuvorderst untersucht werden, zumal die Kommission in ihrem Verordnungsvorschlag diesen als den „wesentlichen“ Kompetenztitel der Verordnung angeführt hat. Bei Art. 207 AEUV handelt es sich um eine Kompetenz der Union, die außenwirtschaftlichen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu regeln und zu vertreten.
Tim Klose
Kapitel 18. Kompetenz des Art. 114 AEUV
Zusammenfassung
Es stellt sich mithin die Frage, ob Art. 114 AEUV geeignet ist, einen tauglichen Kompetenztitel für Maßnahmen gegen Unternehmen innerhalb der Union darzustellen und somit die von Art. 207 AEUV nicht gedeckte Kompetenzlücke zu schließen. Der Art. 114 AEUV ermächtigt das Parlament und den Rat Regelungen zu erlassen, die der Verwirklichung des Binnenmarkts (Art. 26 AEUV) und dabei zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben, dienen. Die in Art. 114 enthaltene Kompetenz zielt auf die funktionale Gestaltung des Binnenmarktes ab, ist also auf dessen Realisierung und Erhaltung bezogen.
Tim Klose
Kapitel 19. Beschränkung der Kapitalfreiheit durch die VO 2022/2560?
Zusammenfassung
Jegliches neue Unionsinstrument muss im Einklang mit allen Vorschriften in den EU-Verträgen, insbesondere den in den Verträgen niedergelegten Grundfreiheiten, stehen. Mit dieser selbstverständlichen Feststellung formulierte bereits das Weißbuch einen Rechtmäßigkeitsmaßstab, der an dieser Stelle in den Fokus rücken soll. Während bereits innerhalb der Analyse der einzelnen Teilinstrumente stets auch eine Kontrolle der VO 2022/2560 an den EU-Grundrechten und dem übrigen EU-Vertragsrecht erfolgte, bietet es sich für die Frage der Grundfreiheiten an, das System der VO 2022/2560 in Gänze an diesen zu messen.
Tim Klose
Kapitel 20. Alternativen zum Erlass der neuen Verordnung
Zusammenfassung
Besonders im Vorfeld des Weißbuchs, aber auch als Reaktion auf das Weißbuch, haben sich in Literatur und Praxis verschiedene Ansätze als Alternative zu dem von der Kommission veröffentlichen Verordnungsvorschlag ergeben. Von besonderer Relevanz und von besonderem Umfang war hier, neben dem Vorschlag der Niederlande in ihrem Non-Paper, insbesondere der Vorschlag der deutschen Monopolkommission.
Tim Klose
Kapitel 21. Die Stellung der VO 2022/2560 im europäischen Rechtssystem – Subsidiarität als (rechtskonforme) Alternative?
Zusammenfassung
Aufbauend auf den zuvor kurz in ihren fundamentalen Unterschieden zur VO 2022/2560 aufgezeigten Alternativen, insbesondere dem Vorschlag der Monopolkommission, sei nunmehr auf den grundsätzlich juristischen alternativen Ansatz eingegangen, anstelle einer ausdrücklich neben den bisherigen Regelungen des EU-Wettbewerbsrecht stehenden Regulierung, eine solche zu erlassen, die ausdrücklich subsidiär zu den übrigen Wettbewerbsregeln ist.
Tim Klose

Schlussbemerkung

Frontmatter
Kapitel 22. Abschließende Bewertung und Fazit der Untersuchung
Zusammenfassung
„Der Schutz fairer Wettbewerbsbedingungen im Fall drittstaatlicher Subventionen, insbesondere bei Unternehmensübernahmen und im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe“ – unter diesem Titel wurde in der vorausgegangenen Untersuchung der Frage nachgegangen, ob und wie die neu in Kraft getretene VO 2022/2560 zur Regulierung der mit drittstaatlichen Subventionen auf dem EU-Binnenmarkt einhergehenden Verzerrungen zum Wohle der Wettbewerbsbedingungen beitragen kann. Maßstab war einerseits die Frage, ob das Regulierungssystem wirksam und rechtskonform ist.
Tim Klose
Backmatter
Metadaten
Titel
Der Schutz fairer Wettbewerbsbedingungen im Fall drittstaatlicher Subventionen
verfasst von
Tim Klose
Copyright-Jahr
2024
Electronic ISBN
978-3-658-44346-7
Print ISBN
978-3-658-44345-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-44346-7

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