2006 | OriginalPaper | Buchkapitel
Deutungsmacht — Die Macht der Verfassungsgerichtsbarkeit
verfasst von : Hans Vorländer, Dr. phil.
Erschienen in: Die Deutungsmacht der Verfassungsgerichtsbarkeit
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Konrad Adenauer versuchte Anfang der 1960er Jahre, durch die Gründung der Deutschland-Fernsehen GmbH ein Gegengewicht zum regierungskritischen Ersten Deutschen Fernsehen zu schaffen. Doch das Projekt eines regierungsnahen Fernsehsenders scheiterte — in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Rundfunkgesetzgebung als Teil der Kulturhoheit Sache der Länder sei und dass damit dem Bund die Kompetenz für die Gründung eines Inlandssenders fehlte. Bundeskanzler Adenauer erklärte daraufhin im Bundestag, das Kabinett habe einstimmig beschlossen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei falsch. In der rheinisch-knappen Version hatte dies bei Adenauer schon früher, auch in der Auseinandersetzung mit dem Bundesverfassungsgericht, geheißen: „Dat harn’ wir uns so nicht vorjestellt“. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Gebhard Müller, glaubte seinerseits daraufhin festhalten zu müssen, dass kein Verfassungsorgan befugt sei zu beschließen, ein Spruch des Bundesverfassungsgerichts entspreche nicht dem Verfassungsrecht.
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