2010 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die allgemeinen Vorschriften für Handelsgeschäfte
verfasst von : Univ.-Professor Dr. Hartmut Oetker
Erschienen in: Handelsrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
In seinem Vierten Buch fasst das Handelsgesetzbuch wesentliche Bestimmungen für Handelsgeschäfte zusammen. Hierbei greift es wie das Bürgerliche Gesetz- buch auf die klassische Gesetzestechnik zurück und stellt die Vorschriften für alle Handelsgeschäfte oder zumindest eine Gruppe von ihnen in einem Allgemeinen Teil (Erster Abschnitt: §§ 343 bis 372 HGB) an den Anfang.1 Mit dem Zweiten Abschnitt des Vierten Buches (§§ 373 ff. HGB) beginnt der „Besondere Teil“, der - vergleichbar dem „Besonderen Schuldrecht“ - für im Handelsverkehr weit ver- breitete Vertragstypen spezielle Regelungen aufstellt. Sie gestalten insbesondere den Handelskauf (§§ 373 bis 382 HGB), das Kommissionsgeschäft (§§ 383 bis 406 HGB), das Frachtgeschäft (§§ 407 bis 452d HGB), das Speditionsgeschäft (§§ 453 bis 466 HGB) sowie das Lagergeschäft (§§ 467 bis 475h HGB) aus.