1996 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die Erfordernisse zur Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten in der Bundesrepublik Deutschland
verfasst von : Torsten George
Erschienen in: Das Ladenschlußgesetz auf dem Prüfstand
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Das Ladenschlußgesetz entstand - wie bereits beschrieben - während der Aufbauphase der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Zeitraum waren die nachfolgenden wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Entwicklungen noch nicht abzusehen. Ebenso waren die Schutzrechte der Arbeitnehmer, in den sich erst zu diesem Zeitpunkt herausbildenen Rechtsquellen unterrepräsentiert. Eine Notwendigkeit für ein Ladenschlußgesetz ist demnach aus damaliger Sicht nachvollziehbar. Jedoch haben sich seit der Verabschiedung des Gesetzes über den Ladenschluß im Jahre 1956 erhebliche Veränderungen ergeben, die Anlaß dazu geben, die Ladenschlußregelungen auf den Fortbestand ihrer Notwendigkeit hin zu überprüfen. Haben sich aus dem wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Wandel Erfordernisse entwickelt, die dem derzeitigen Ladenschlußkonzept entgegenstehen, könnte dies ein Überdenken und in konsequenter Verfolgung wohlfahrtsorientierter Grundüberlegungen eine Abschaffung des antiquierten Rechts erfordern. Der Flexibilisierungsgedanke - in diesem Falle die Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten - trüge diesem Wandel Rechnung, da er als Antwort auf Umweltveränderungen zu verstehen ist und im Gegensatz zum Individualisierungsgedanken äußere Situationswandlungen umsetzt (vgl. Drumm 1989, S. 1 ff.; Gaugier 1984, S. 259 ff.). Insofern stehen solche Erfordernisse, d. h. Umweltveränderungen, die eine Flexibilisierung des Ladenschlußrechts erfordern könnten, im Mittelpunkt der nachfolgenden Betrachtungen.