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2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

5. Die Leistungen – Was jede Partei vom Vertragspartner will

verfasst von : Carsten Lexa

Erschienen in: Mehr Erfolg mit besseren Verträgen

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Ein Vertrag ist das Gestaltungsinstrument der rechtlichen Beziehung zwischen mindestens zwei Parteien. Seine Aufgabe ist es, klar herauszustellen, welche Rechte und Pflichten eine jede Partei hat, insbesondere natürlich gegenüber der oder den anderen Partei/-en. Hinter diesen Rechten und Pflichten stehen unterschiedliche Ziele und Erfolge, die jede Partei im Vertrag mit dem Vertrag bezweckt und über meist wechselseitige Verpflichtungen erreicht werden sollen. Darüber hinaus definiert ein Vertrag die unterschiedlichen Risiken, die auf die Parteien verteilt werden.

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Fußnoten
1
Ich erlebe dies manchmal sogar mit der Begründung, dass man ja „zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht sagen könne, was genau zu leisten sei“. Ein „gutes“ schlechtes Beispiel sind dafür Softwareentwicklungsverträge, bei denen die Parteien der Ansicht sind, dass sich der genaue Inhalt einer Software erst nach und nach erkennen lasse und deshalb erst zu einem späteren Zeitpunkt genau zu bestimmen wäre, was beispielsweise programmiert werden soll.
 
2
In manchen Fällen hilft das Gesetz, regelmäßig das BGB, weiter. So wird zum Beispiel im Rahmen eines Kaufvertrages in § 434 Abs. 1 BGB auf die „vertragliche Verwendung“ einer Sache oder die „übliche Verwendung“ einer Sache abgestellt. Leider gibt es solche Regelungen nicht für alle Arten von Verträgen, weshalb gerade die Klarstellung im Vertrag erforderlich ist.
 
Metadaten
Titel
Die Leistungen – Was jede Partei vom Vertragspartner will
verfasst von
Carsten Lexa
Copyright-Jahr
2020
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-30801-8_5