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1988 | OriginalPaper | Buchkapitel

Die Rechtsnatur des Versicherungsscheines Versicherungsschein als Inhaberpapier

verfasst von : Diplom-Betriebswirt Dr.jur. Wolfram Wrabetz

Erschienen in: Fälle und Entscheidungen zum Versicherungsrecht

Verlag: Gabler Verlag

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Die Firma X hatte bei dem beklagten Versicherungsunternehmen Y eine Seetransportversicherung für den Transport von 500 t Borsäure von Los Angeles nach Hamburg einschließlich einer 14tägigen Leichterung nach Ankunft abgeschlossen. Dem Versicherungsschein lagen die „Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen (ADS)“ und eine Reihe von Zusatzbedingungen zugrunde, so u.a. die „Institute War Clauses“, durch die u.a. das Risiko der „seizure“ (Beschlagnahme) mitversichert war. In der Police war vermerkt „in favour of the bearer“ (frei übersetzt etwa: für den Inhaber dieser Police).

Metadaten
Titel
Die Rechtsnatur des Versicherungsscheines Versicherungsschein als Inhaberpapier
verfasst von
Diplom-Betriebswirt Dr.jur. Wolfram Wrabetz
Copyright-Jahr
1988
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-663-13426-8_7