1988 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die Rechtsnatur des Versicherungsscheines Versicherungsschein als Inhaberpapier
verfasst von : Diplom-Betriebswirt Dr.jur. Wolfram Wrabetz
Erschienen in: Fälle und Entscheidungen zum Versicherungsrecht
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die Firma X hatte bei dem beklagten Versicherungsunternehmen Y eine Seetransportversicherung für den Transport von 500 t Borsäure von Los Angeles nach Hamburg einschließlich einer 14tägigen Leichterung nach Ankunft abgeschlossen. Dem Versicherungsschein lagen die „Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen (ADS)“ und eine Reihe von Zusatzbedingungen zugrunde, so u.a. die „Institute War Clauses“, durch die u.a. das Risiko der „seizure“ (Beschlagnahme) mitversichert war. In der Police war vermerkt „in favour of the bearer“ (frei übersetzt etwa: für den Inhaber dieser Police).