2021 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die Rechtsschutzversicherung im System des Versicherungsrechts
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Die Rechtsschutzversicherung wird erstmals 1990 (!) im Zuge der Umsetzung einer EWG-Rechtsschutzversicherungsrichtlinie mit wenigen Paragrafen im VVG bedacht, wobei die bis dahin in Deutschland geltende strikte Spartentrennung14 aufgehoben wurde. Der Betrieb einer Rechtsschutzversicherung ist seither auch einem Kompositversicherer — also einem VR, der mehrere Sparten betreibt — möglich, wenn die Leistungsbearbeitung einem rechtlich selbstständigen Schadenabwicklungsunternehmen, regelmäβig in der Rechtsform einer GmbH, übertragen wird.