2005 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die Stellung der Mediation im Rechtssystem
verfasst von : Iris Berger, Robert Ukowitz
Erschienen in: Handbuch Mediation und Konfliktmanagement
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Von der klassischen Definition einer Mediation her ist diese ein freiwilliges Verfahren von Parteien mit Eigenautonomie zur Erzielung einer rechtswirksamen Vereinbarung. Hierbei wird das Verfahren geleitet von einem neutralen und objektiven Dritten, dem/der Mediator/in. Für unseren Beitrag folgen wir dieser klassischen Definition. Wir wollen uns mit der Frage beschäftigen, welche Erfordernisse erfüllt sein müssen, um das Ziel einer rechtswirksamen Vereinbarung erreichen zu können. Für die Rechtswirksamkeit einer Vereinbarung — der wirksamen Geltung innerhalb eines Rechtssystems — ist es erforderlich, dass erstens das Rechtssystem die Möglichkeit einräumt, auf diesem Weg eine Vereinbarung zu schließen und dass diese dann zweitens von der Rechtsordnung gedeckt ist. Bei einer solchen Vereinbarung handelt es sich um einen Vertrag, den die Medianden miteinander schließen, um die streitige Angelegenheit zu regeln. Im Rahmen des strukturierten Mediationsverfahrens erarbeiten die Medianden selbst die Lösungen, die dann festgeschrieben werden. Damit werden sie rechtsschöpfend tätig, da sie für sich ein eigenes Regelwerk — den Abschlussvertrag — erstellen. Vergleicht man ein Rechtssystem mit einem großen Haus, in dem viele Parteien wohnen und in dem man normalerweise einen bestimmten Raum innerhalb einer Wohnung zugewiesen erhält, so stellt sich zunächst die Frage, ob Parteien auch berechtigt sind, sich zu mehreren selbst eine eigene Wohnung zu nehmen, die sie bewohnen. Anders gesagt, ob sie innerhalb dieses Systems die Möglichkeit haben, derartige Verträge zu schließen.