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2007 | OriginalPaper | Buchkapitel

Die Stellvertretung

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Wenn von Handeln für andere die Rede ist, denkt man vor allem an die Stellvertretung (Vollmacht). Damit ist aber nur ein wichtiger Teilbereich erfasst. Auch der Dachdecker, der auf dem Dach meines Hauses schadhafte Ziegel austauscht, handelt in gewisser Weise für andere; insbesondere für mich als Hauseigentümer. Solche Verhaltensweisen sind aber faktischer Natur; die zugehörigen rechtlichen Regelungsbereiche sind das Werkvertragsrecht (III/3) oder — bei Fehlen einen solchen Vertrages — das Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag (III/16) bzw das Bereicherungsrecht (III/15); zu diesen und weiteren Abgrenzungen noch kurz Rz 9/4ff.

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Metadaten
Titel
Die Stellvertretung
Copyright-Jahr
2007
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-211-74076-7_9

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