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2009 | Buch

Die stufenweise Wiedereingliederung arbeitsunfähiger Arbeitnehmer in das Erwerbsleben nach § 28 SGB IX / § 74 SGB V

Eine arbeitsrechtliche Betrachtung

verfasst von: Jörg Gawlick

Verlag: Centaurus Verlag & Media

Buchreihe : Forum Arbeits- und Sozialrecht

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
§ 1. Einleitung
Zusammenfassung
„Krankenstand fällt auf neues Rekordtief“.2 „Der Anteil jener Arbeitnehmer, die das ganze Jahr überhaupt nicht krank geschrieben waren, hat in den letzten Jahren zugenommen. Er stieg von 44,7% im Jahre 2000 auf 48,5% im Jahre 2005.“3 Meldungen und Aussagen solchen Inhaltes sind in jüngster Zeit vermehrt anzutreffen. Wozu also eine intensivere Beschäftigung mit dem Problemfeld der stufenweisen Wiedereingliederung arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer in das Erwerbsleben? Wozu die Frage nach dem — um in der Wortwahl von Goethes Faust zu bleiben — „wie fangen wir das an“? Ist mit der Themenwahl nicht bereits im Ansatz das Zeichen der Zeit verkannt worden?
Jörg Gawlick
§ 2. Modell, Funktion, Begründung und Rechtsnatur der Wiedereingliederung
Zusammenfassung
Arbeits- und Sozialrecht sind vielfältig miteinander verknüpft, wobei häufig arbeitsrechtliche Institute Anknüpfungspunkte für sozialrechtliche Regelungen darstellen.1 Der umgekehrte Fall, dass sozialrechtliche Normen arbeitsrechtliche Probleme bedingen, ist demgegenüber seltener anzutreffen.2
Jörg Gawlick
§ 3. Hauptleistungspflichten/Teilarbeitsunfähigkeit
Zusammenfassung
Die vorstehenden1 Ausführungen haben gezeigt, dass es sich bei dem Wiedereingliederungsverhältnis um kein Arbeitsverhältnis handelt, sondern vielmehr um ein Rechtsverhältnis eigener Art. Dieses tritt eigenständig neben den fortbestehenden Arbeitsvertrag. Durch den Abschluss einer Wiedereingliederungsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und seinem wiedereinzugliedernden Arbeitnehmer sind die Parteien nunmehr durch zwei Schuldverhältnisse verbunden.
Jörg Gawlick
§ 4. Wiedereingliederungen und andere Situationen ruhender Arbeitsverhältnisse
Zusammenfassung
Während einer stufenweisen Wiedereingliederung sind die auf dem Arbeitsvertrag beruhenden Hauptleistungspflichten suspendiert. Das Arbeitsverhältnis als solches bleibt jedoch bestehen, es wird nunmehr allerdings zu einem ruhenden Arbeitsverhältnis. Ein ruhendes Arbeitsverhältnis liegt immer dann vor, wenn sowohl die Arbeits- als auch die Entgeltfortzahlungspflicht vorübergehend entfallen, das Vertragsverhältnis als solches aber aufrechterhalten bleibt.1
Jörg Gawlick
§ 5. Nebenpflichten während der Wiedereingliederung
Zusammenfassung
Es wurde bereits herausgearbeitet, dass die aus dem Arbeitsvertrag resultierenden Hauptleistungspflichten während der Wiedereingliederungsphase suspendiert sind.1 Ebenso ist festgestellt worden, dass das Arbeitsverhältnis selbst allerdings auch während der stufenweisen Wiedereingliederung fortbesteht,2 der Rekonvaleszent und sein Arbeitgeber in Zeiten einer Wiedereingliederungsmaßnahme also durch zwei Rechtsverhältnisse verbunden sind.
Jörg Gawlick
§ 6. Arbeitgeberseitiges Direktionsrecht während der Wiedereingliederung
Zusammenfassung
Das arbeitgeberseitige Direktionsrecht (Weisungsrecht) gehört zu dem wesentlichen Inhalt eines jeden Arbeitsverhältnisses.1 Mit dem Direktions- oder Weisungsrecht ist das Recht des Arbeitgebers gemeint, die Leistungspflicht des einzelnen Arbeitnehmers nach Art, Ort und Zeit einseitig näher zu bestimmen.2 Für die stufenweise Wiedereingliederung hat das Bundesarbeitsgericht zunächst entschieden, dass ein Direktionsrecht des Arbeitgebers als fortwirkende Ausstrahlung des in seinen Hauptpflichten ruhenden Arbeitsverhältnisses bestehe, soweit ein solches Recht mit dem Zweck der Wiedereingliederungsmaßnahme vereinbar sei.3 Wenige Jahre später gelangte das Gericht demgegenüber zu der Überzeugung, ein Recht des Arbeitgebers, seinem Rehabilitanden während der Wiedereingliederung an einem bestimmten Arbeitsort eine bestimmte Arbeitstätigkeit zuweisen zu können, existiere während der Wiedereingliederung nicht 4 Dagegen spricht das überwiegende Schrifttum dem Arbeitgeber auch in dieser Zeit ein Direktionsrecht zu,5 wobei teilweise nicht klar ersichtlich ist, worauf sich dieses Recht stützt.6
Jörg Gawlick
§ 7. Rechtliche Würdigung von Pflichtverletzungen in Zeiten der stufenweisen Wiedereingliederung
Zusammenfassung
Die vorstehenden Ausführungen haben gezeigt, dass im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung zum einen Nebenpflichten existieren, die an das Arbeitsverhältnis anknüpfen, wohingegen andere Pflichten dem Wiedereingliederungsverhältnis zuzuordnen sind. Eine solch genaue Analyse des Anknüpfungspunktes einzelner Nebenpflichten ist nicht zuletzt deshalb notwendig, um die Auswirkungen von Pflichtverletzungen während einer Wiedereingliederungsmaßnahme zutreffend rechtlich würdigen zu können. In diesem Zusammenhang tauchen zwei Problembereiche auf, die im Folgenden näher beleuchtet werden sollen. Zum einen wird der Frage nachgegangen, inwieweit Pflichtverletzungen zur Beendigung des Wiedereingliederungs- oder gar des Arbeitsverhältnisses führen können. Im Anschluss daran ist zu erörtern, ob durch eine Pflichtverletzung, die während der stufenweisen Wiedereingliederung begangen wird, Erfüllungs- und Unterlassungsansprüche sowie Ansprüche auf Schadensersatz begründet werden.
Jörg Gawlick
§ 8. Haftungsfragen während der Wiedereingliederung
Zusammenfassung
Hat ein Rekonvaleszenten schuldhaft eine Nebenpflicht verletzt, so ist er seinem Arbeitgeber gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.1 Sofern den Arbeitgeber an der Schadensentstehung kein Mitverschulden gemäß § 254 BGB trifft, wäre der wiedereinzugliedernde Arbeitnehmer gezwungen, den Schaden in voller Höhe zu ersetzen.2
Jörg Gawlick
§ 9. Rechtsfolgen und mögliche Maßnahmen bei fehlender Wiedereingliederung
Zusammenfassung
In den vorstehenden Abschnitten wurde die Rechtsnatur einer Wiedereingliederungsmaßnahme bestimmt, das Zustandekommen eines solchen Rechtsverhältnisses untersucht sowie erörtert, welche Pflichten während der stufenweisen Wiedereingliederung bestehen und wie etwaige Pflichtverletzungen rechtlich zu würdigen sind. Bei diesen Ausführungen ist allerdings ein wichtiger Problemkomplex unberücksichtigt geblieben, nämlich die Frage nach den rechtlichen Folgen und möglichen Maßnahmen in den Fällen, in denen ein Arbeitgeber die Durchführung einer medizinisch notwendigen Wiedereingliederungsmaßnahme von vornherein verweigert.
Jörg Gawlick
§ 10. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, § 102 BetrVG und Wiedereingliederung
Zusammenfassung
Mit den im vorherigen Abschnitt behandelten kollektivrechtlichen Folgen und möglichen Maßnahmen im Falle des arbeitgeberseitigen Unterlassens einer medizinisch notwendigen Wiedereingliederung sind noch nicht sämtliche im Zusammenhang mit einer stufenweisen Wiedereingliederung auftretenden kollektivrechtlichen Problemkreise behandelt worden. Die insoweit noch offenen kollektivrechtlichen Punkte sollen daher im Folgenden dargestellt werden.
Jörg Gawlick
§ 11. Schlussbetrachtung und Ergebnisse
Zusammenfassung
Zutreffende arbeitsrechtliche Bewertungen von Wiedereingliederungsvorgängen können bei bestimmten Fragen nur gelingen, wenn zwischen schwerbehinderten Arbeitnehmern einerseits und der übrigen Belegschaft andererseits unterschieden wird. Jüngere Sozialrechtsnormen führen sowohl bezüglich der Begründung einer Wiedereingliederung als auch hinsichtlich bestimmter Rechtsfolgen im Zusammenhang mit dieser Maßnahme zu Besonderheiten bei der Gruppe der schwerbehinderten Arbeitnehmer. Aber auch in Bezug auf die Gesamtbelegschaft sind zum einen neue, wiedereingliederungsrechtliche Problembereiche entstanden und müssen zum anderen bereits länger bekannte, vermeintlich geklärte Sachverhaltskonstellationen eine neue Bewertung erfahren. Die stufenweise Wiedereingliederung umfasst also ein weites Feld aktueller arbeitsrechtlicher Fragen. Ziel der vorliegenden Arbeit war es, diese Handlungsfelder aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beleuchten und entsprechende Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Als wesentliche Ergebnisse lassen sich dabei folgende Aussagen festhalten:
Jörg Gawlick
Backmatter
Metadaten
Titel
Die stufenweise Wiedereingliederung arbeitsunfähiger Arbeitnehmer in das Erwerbsleben nach § 28 SGB IX / § 74 SGB V
verfasst von
Jörg Gawlick
Copyright-Jahr
2009
Verlag
Centaurus Verlag & Media
Electronic ISBN
978-3-86226-380-6
Print ISBN
978-3-8255-0725-1
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-86226-380-6

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