2004 | OriginalPaper | Buchkapitel
Direktkandidaten bei der Bundestagswahl 2002: Politische Agenda und Links-Rechts-Selbsteinstufung im Vergleich zu den Wählern
verfasst von : Hermann Schmitt, Andreas M. Wüst
Erschienen in: Die Bundestagswahl 2002
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
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603 Abgeordnete des 15. Deutschen Bundestages sind am 22. September 2002 gewählt worden, eine Hälfte in Einerwahlkreisen, die andere nach Länderlisten. Ihre verfassungsmäßige Aufgabe ist es, das deutsche Volk zu vertreten; dabei sind sie „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“(Art. 38 Abs. 1 GG). Normativ lehnt sich das Grundgesetz damit einem zuerst von Burke formulierten Verständnis an, wonach die Abgeordneten nicht unbedingt das tun sollen, was die Wähler wollen, sondern das, was in deren „wohlverstandenen“ Interesse ist.2 Diese auftragsfreie Repräsentation (Hesselberger 2001: 236f.) steht in einem Spannungsverhältnis mit den Interessen der Parteien, die nach Art. 21 Abs. 1 desselben Grundgesetzes „bei der politischen Willensbildung des Volkes mit [wirken]“. Die Abgeordneten sehen sich also mit widersprüchlichen Erwartungen konfrontiert, was Weßels (1991: 327) als die „Doppelrolle des Abgeordneten“ beschrieben hat. Aber so leicht wird es den Abgeordneten nicht gemacht: Es ist mehr als eine Doppelrolle, auf die sie sich eingelassen haben. Je nach dem Blickwinkel des Betrachters sollen sie ihre Wähler im Wahlkreis, ihren Wahlkreis insgesamt, ihre Partei und deren Wähler oder gar das ganze deutsche Volk vertreten.