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1999 | Buch

Effizient studieren: Rechtswissenschaften

verfasst von: Rolf D. Herzberg, Knut Ipsen, Klaus Schreiber

Verlag: Gabler Verlag

Buchreihe : Edition MLP

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Zielstrebig zum Studienabschluß

Frontmatter
Studienplatzvergabe durch die ZVS
Zusammenfassung
Der Studiengang Rechtswissenschaft gehört zu den zahlenmäßig besonders großen Studiengängen. Hinter den Wirtschaftswissenschaftlern liegen die Juristen mit rund 111.000 Studenten (Stand: Wintersemester 1995) auf Platz zwei der Rangliste. Jährlich stehen an den 40 anbietenden Universitäten den 21.600 Bewerbern rund 17.500 Studienplätze zur Verfügung. Trotz einer in den letzten Jahren leicht rückläufigen Zahl an Bewerbungen ist nach wie vor eine zentrale Studienplatzvergabe durch die ZVS geboten.
Henning Berlin
Das Jurastudium aus Sicht einer Studentin — Ein Erfahrungsbericht
Zusammenfassung
Rund zwei Prozent derjenigen, die ein Jurastudium beginnen, brechen dies bereits in den ersten Monaten wieder ab1. Andere benötigen zehn oder mehr Semester2, um dann mit mehr oder weniger gutem Examen abzuschließen. Fragt man einmal nach den Gründen, so erfährt man insbesondere von Studienabbrechern, daß sie sich das Studium „ganz anders“, „nicht so theoretisch“ vorgestellt haben3.
Kerstin Muthers
Mögliche Formen studentischen Engagements
Zusammenfassung
Der künftige Arbeitsmarkt für Studenten der Rechtswissenschaften bietet bekanntermaßen nicht mehr der breiten Masse der Absolventen interessante und erstrebenswerte Perspektiven. Um so wichtiger ist es, sich schon während des Studiums von Kommilitonen abzuheben. Eine Komponente, auf die viele potentielle Stellenanbieter in Bereichen der Wirtschaft und auch in zunehmendem Maß;e in größeren Kanzleien achten, ist, ob die Absolventen abseits ihres Studiums sich auch sozial engagiert haben. Dies wird als wichtiges Anzeichen dafür erachtet, ob Eigenschaften wie Teamfähigkeit, Flexibilität, Anpassungsfähigkeit oder kreative Phantasie entwickelt wurden. Entscheidend ist bei weitem nicht mehr nur die Examensnote. Wichtig ist eben auch der menschliche Entwicklungsprozeß. In der heutigen Zeit, der immer weiter voranschreitenden Vernetzung und Spezialisierung einerseits und der immer komplexeren Betreuung von Projekten in den verschiedensten Bereichen andererseits, ist die Fähigkeit zur Kommunikation und Kooperation unerläßlich geworden. Wer die gesamte Studienzeit in der Bibliothek über Büchern sinnierend verbringt, dürfte es sehr schwer haben, diese nachweisen zu können.
Hendrik Pusch
Aufbau des Studiums
Zusammenfassung
Da es den Bundesländern überlassen ist, das Studium der Rechtswissenschaften im Rahmen des DRiG zu regeln, sind jedem Versuch allgemein gültiger Aussagen über den Aufbau des Studiums naturgemäß Grenzen gesetzt. Dies bedeutet aber nicht, daß Aussagen von vornherein unmöglich wären. Vielmehr bestehen, wie bereits ein oberflächlicher Vergleich der landesrechtlichen Bestimmungen ergibt, zumindest vergleichbare Grundstrukturen. Indes ist es unumgänglich, um der landesrechtlichen Vielfalt gerecht zu werden, auch die Unterschiede aufzuzeigen, die im folgenden vor allem in den Übersichten über die unterschiedlichen Voraussetzungen zu finden sein werden. Gleichwohl sei bereits an dieser Stelle den Studierenden der Rechtswissenschaften dringend ans Herz gelegt, sich möglichst frühzeitig über die in dem betreffenden Bundesland geltenden Rechtsvorschriften sowie über die Studienordnungen und Studienpläne an ihrer Universität und Fakultät zu informieren.
Wolff Heintschel von Heinegg
Der Besuch von Lehrveranstaltungen
Zusammenfassung
Der Beitrag informiert über die unterschiedlichen Arten von Lehrveranstaltungen an den Universitäten sowie über deren Ziele, Funktionen und Anforderungen. Die Darstellung orientiert sich exemplarisch an den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für Juristen in Nordrhein-Westfalen und Bayern.
Klaus Schreiber
Informationen: Rohstoff wissenschaftlicher Arbeit
Zusammenfassung
Studierende der Rechtswissenschaft sind in besonderem Maße auf rechtswissenschaftliches Schrifttum angewiesen. Fachliteratur bildet den Grundstock der wissenschaftlichen Arbeit und wird in erster Linie in wissenschaftlichen Bibliotheken1 zur Verfügung gestellt. In der Bundesrepublik Deutschland besteht ein großes Angebot an Bibliotheken mit rechtswissenschaftlichem Bestand, für die Ausbildung insbesondere an den Universitäten und Hochschulen. Darüber hinaus bieten auch Gerichts- und Parlamentsbibliotheken umfangreiche Sammlungen an und nicht zuletzt die rechtswissenschaftlichen Fachbibliotheken der juristischen Max-Planck-Institute2.
Kerstin Hannemann
Die Anfertigung von Klausuren und Hausarbeiten
Zusammenfassung
Seine Leistungsnachweise hat der Student in erster Linie durch Klausuren und Hausarbeiten zu erbringen. Sie anzufertigen und Erlerntes auf einen konkreten Fall anzuwenden macht auch dem Schwierigkeiten, der über solide Rechtskenntnisse verfügt. Denn gutes theoretisches Wissen allein bietet noch keine Gewähr für einwandfreie Fallösungen. Auch ein Richter mit noch so fundierten dogmatischen Kenntnissen steht hilflos da, wenn er nicht weiß, wie ein Urteil auszusehen hat! Wesentlicher Teil der juristischen Ausbildung ist deshalb, die Technik oder Methodik der Fallbearbeitung einzuüben, d. h. die notwendigen Form-, Aufbau- und Stilprinzipien zu erlernen.
Jürgen Seier
Private Repetitorien
Zusammenfassung
Das private Repetitorium ist eine Einrichtung, in der Studenten von Privatlehrern (sog. Repetitoren) zur Vorbereitung auf das 1. juristische Staatsexamen unterrichtet werden1. Das private Repetitorium erinnert dabei an den Nachhilfeunterricht aus der Schulzeit. Anders als dort geht es in einem Repetitorium aber nicht um die individuelle Förderung des Lernschwachen, sondern darum, ein alle Studierenden quälendes Problem zu lösen — die erfolgreiche Prüfungsvorbereitung. Der Repetitor ist damit ein Privatlehrer, der gegen Ende des Studiums2 mit Studenten den Examensstoff einübt.
Uwe Schlegel
Universitätsrepetitorium und Privatrepetitorium
Zusammenfassung
Spätestens im sechsten Semester müssen sich Studierende der Rechtswissenschaft darüber klar werden, wie sie sich auf das erste juristische Staatsexamen vorbereiten wollen. Wer nicht auf das Selbststudium setzt, hat in der Regel zwei Möglichkeiten: Er kann das von einem Privaten angebotene Repetitorium oder das Universitätsrepetitorium besuchen. Im folgenden sollen beide Wege betrachtet und gegeneinander abgewogen werden.
Dirk Ehlers
Worauf legt die Praxis Wert?
Zusammenfassung
Die Arbeitsmarktsituation für Juristen hat sich — nach einer vorübergehenden Entspannung durch die deutsche Wiedervereinigung — in den letzten Jahren wieder zunehmend verschlechtert. Prognosen zufolge ist eine deutliche Besserung der Lage in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Deshalb wendet sich dieser Beitrag gleichermaßen an Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften, auch wenn — zugunsten einer besseren Lesbarkeit — im Nachfolgenden die (Berufs-)Bezeichnungen im Regelfall in männlicher Form gehalten sind. Ziel der Ausführungen ist es, jungen Menschen Hilfen an die Hand zu geben, wie sie durch eine frühzeitige Ausbildungsplanung ihre beruflichen Ein- und Aufstiegsmöglichkeiten verbessern bzw. erfolgreich gestalten können.
Ralf-Peter Lachmann

Die erste juristische Staatsprüfung

Frontmatter
Das erste Examen in den einzelnen Bundesländern — Anforderungen und Zulassungsvoraussetzungen
Zusammenfassung
Wer später in einem juristischen Beruf tätig werden will, muß Rechtswissenschaften studieren, danach die erste juristische Staatsprüfung ablegen und anschließend einen praxisorientierten Referendardienst ableisten. Danach gilt es, die Große juristische Staatsprüfung abzulegen. Wer diese nach einer alles in allem etwa achtbis zehnjährigen Ausbildung zum „Volljuristen“ bestanden hat, hat die Fähigkeit zum deutschen Richteramt erlangt und kann als „Einheitsjurist“ prinzipiell in allen juristischen Berufen tätig werden.
Karl-Heinz Millgramm
Die schriftlichen Arbeiten im ersten Examen
Zusammenfassung
Die erste juristische Staatsprüfung und damit der „Ernstfall“ für die Studierenden beginnt mit der Anfertigung schriftlicher Arbeiten. Die Ergebnisse dieses wichtigen Prüfungsanteils hängen entscheidend davon ab, ob und inwieweit die Studierenden alle Ratschläge befolgt haben, die in dieser Anleitung und vergleichbaren Publikationen enthalten sind. Zu Beginn ist daher festzuhalten: Solide Fertigkeiten in der Bewältigung von Klausur- und Hausarbeitsaufgaben müssen während des Studiums erworben sein. Erst im Verlauf der ersten Staatsprüfung erwirbt man sie nicht!
Knut Ipsen
Die mündliche Prüfung im ersten Examen
Zusammenfassung
Der Beitrag informiert über die wichtigsten Punkte der gesetzlichen Regelungen, die in den einzelnen Bundesländern weitgehend übereinstimmen, aber auch bemerkenswerte Unterschiede aufweisen. Er schildert vor allem den Ablauf der mündlichen Prüfung und gibt Ratschläge, die das sprachliche Niveau zu heben und methodischen Fehlgriffen bei der mündlichen Lösung von Fällen vorzubeugen suchen. Außerdem informiert er über Beratung, Notenberechnung und -verkündung sowie über die Möglichkeit, im Hinblick auf einen etwaigen Widerspruch Begründungen zu fordern.
Rolf D. Herzberg

Die finanzielle und soziale Absicherung des Studiums

Frontmatter
Kosten und Finanzierung des Studiums
Zusammenfassung
Der Beitrag soll Studierenden und Eltern von Studierenden eine Orientierung geben, mit welchen monatlichen Ausgaben eine Studentin oder ein Student der Rechtswissenschaft während des Studiums rechnen muß und welche Mittel zur Finanzierung des Studienbedarfs zur Verfügung stehen. Entscheidungshilfe bieten die Ergebnisse der 15. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes über die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Untersuchung wurde im Sommersemester 1997 von der HIS Hochschul-Informations-System GmbH, Hannover, (HIS) mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie durchgeführt. Die folgenden Angaben zu den Lebenshaltungskosten und den zur Studienfinanzierung vorhandenen Mitteln der Studierenden konzentrieren sich auf die Gruppe der von HIS so bezeichneten „Normalstudierenden“. Der „Normalstudierende“ ist ledig, wohnt nicht im Elternhaus und befindet sich im Erststudium. Diese Studierenden können als ein relativ homogener Haushaltstyp angesehen werden, weil ihre Lebens- und Haushaltsführung ähnlichen Bedingungen unterliegt. Außerdem handelt es sich dabei um den Studenten typ, der bei versorgungs- und förderungspolitischen Überlegungen als Regelfall angesehen wird. Zu dieser Gruppe gehören etwa 62,5 % aller Studierenden. Unter den Studierenden der Bezugsgruppe „Normalstudierende“ sind 7,1 % Studierende der Rechtswissenschaft.
Dieter Iversen
Ausbildungsfinanzierung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG — Stand: 1.10.1998)
Zusammenfassung
Studierende haben nach dem BAföG einen Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung für ein der Neigung, Eignung und Leistung entsprechendes Studium, wenn ihnen die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. BAfüG hat das Ziel, auch den Studentinnen und Studenten ein Studium zu ermöglichen, deren Familien wirtschaftlich nicht in der Lage sind, dieses zu finanzieren. Die Förderung nach dem BAföG ist eine Studienfinanzierung, zu der es keine günstigere Alternative gibt.
Dieter Iversen
Erwerbstätigkeit, Steuern und Sozialabgaben sowie Versicherungsschutz während des Studiums
Zusammenfassung
Der Beitrag beschäftigt sich mit den steuerrechtlichen und sozi-alversichungsrechtlichen Auswirkungen einer Erwerbstätigkeit der Studierenden sowie mit ihrem Versicherungsschutz während des Studiums. Fü die Studierenden spielen diese Themen eine große Rolle, denn die studentische Erwerbstätigkeit gewinnt eine zunehmende Bedeutung für die Bestreitung des Lebensunterhalts der Studierenden. 65 % der „Normalstudierenden“ (Definition: ledig, nicht mehr im Elternhaus wohnend und im Erststudium) sind in irgendeiner Form erwerbstätig; 28 % der Studierenden arbeiten sogar regelmäßig neben dem Studium.
Dieter Iversen
Jobs, Steuern und Versicherungen
Zusammenfassung
Mit Aufnahme des Studiums ändern sich für einen Betroffenen viele Rahmenbedingungen in sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Hinsicht sowie in seiner sonstigen Absicherung. Im folgenden wird geklärt, welche gesetzlichen Systeme für ihn zuständig sind, was bei Aufnahme einer Nebentätigkeit zu beachten ist, wie man zu einem Job kommt, welche Änderungen bei Praktika im In- und Ausland eintreten, wie sich die steuerlichen Rahmendaten für den Studierenden und seine Eltern verändern und welcher Absicherung durch beide es bedarf.
Felix Blomberg
Förderung durch Stipendien
Zusammenfassung
Neben der staatlichen Studienförderung nach dem BAföG gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen öffentlicher und privater Träger Hierzu gehören die großen Begabtenförderungswerke, aber auch eine ganze Reihe von kommunalen und kirchlichen Trägern, von öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Stiftungen und Vereinen und von Wirtschaftsunternehmen. Obwohl nur ca. 3 % aller Studierenden in den Genuß eines Stipendiums kommen, kommt diesen Einrichtungen für die gezielte Förderung besonders begabter junger Menschen eine wichtige Bedeutung zu.
Dieter Iversen
Wirtschaftliche und soziale Förderung der Studierenden durch die Studentenwerke
Zusammenfassung
Für jeden Hochschulstandort gibt es ein Studentenwerk, das für die soziale und wirtschaftliche Betreuung und Förderung der Studierenden zustöndig ist. Während sich die Hochschule um Lehre und Forschung kümmert, ist das örtliche Studentenwerk für die soziale Infrastruktur im Hochschulbereich verantwortlich. Bundesweit gibt es 65 Studentenwerke, die von den Ländern in der Regel als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Selbstverwaltung eingerichtet wurden. Der Aufgabenbereich der Studentenwerke umfaßt die Durchführung der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die Bewirtschaftung von Mensen, Cafeterien und anderen gastronomischen Einrichtungen, die Schaffung und Vermietung von Wohnraum, Kinderbetreuungsangebote, die Unterhaltung von Psychotherapeutischen Beratungsstellen, vielfältige Beratungsangebote und andere soziale Dienstleistungen. Diese Infrastrukturangebote tragen wesentlich zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Studium und zur Entlastung des studentischen Geldbeutels bei.
Dieter Iversen
Sonstige Vergünstigungen für Studierende außerhalb der Hochschule
Zusammenfassung
Auch außerhalb der Hochschule bringt der mit dem normalen Studentenausweis nachgewiesene Studentenstatus eine Reihe von Vorteilen bzw. Vergünstigungen mit sich:
  • Eintrittspreise für Kultur- und Sportveranstaltungen, für Ausstellungen und Museen, für Kino-, Theater- und Konzertbesuche, für Frei- und Hallenbäder sind häufig ermäßigt;
  • kostenfreie Girokonten werden von den meisten Banken und Sparkassen angeboten;
  • Tages-/Wochenzeitungen und Fachzeitschriften können nach dem Motto „Studenten lesen billiger“ zu ermäßigten Preisen abonniert werden;
  • Seminare und Bildungsveranstaltungen werden häufig verbilligt angeboten;
  • Sport- und Tanzkurse können in der Regel zu ermäßigten Preisen gebucht werden;
  • Fahrpreisermäßigungen werden von der Deutschen Bahn AG eingeräumt, z.B. für die Fahrten zwischen Hochschule und Heimatort; sonstige Bahnreisen sind zum halben Preis erhältlich über die an Studierende bis zum 26. Lebensjahr gegen Vorlage des Studentenausweises ausgegebene Bahn-Card-Junior (Preis 120 DM);
  • Studierende können sich von Rundfunk- und Fernsehgebühren befreien lassen, wenn ihr Einkommen den eineinhalbfachen Sozialhilfesatz (zur Zeit 808,50 DM) + Kaltmiete nicht übersteigt. Zuständig für die Antragsbearbeitung ist das Sozialamt oder Bürgeramt am Wohnort;
  • Studierende, die von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht befreit sind, können bei der Telekom eine teilweise Befreiung von den Telefongebühren und einen Anschluß zum Sozialtarif beantragen; die monatliche Grundgebühr beträgt dann anstatt 24,60 DM nur noch 9,00 DM;
  • Fernreisen werden von Reisebüros häufig zu verbilligten Flugtarifen angeboten.
Dieter Iversen
Hilfeleistungen durch die Studierendenvertretung
Zusammenfassung
Die in den meisten Bundesländern gesetzlich verankerte „ Verfaßte Studierendenschaft“ ist die politische Vertretung der Studierenden einer Hochschule. Sie hat u. a. die Aufgabe, die fachlichen, hochschulpolitischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden wahrzunehmen. Sie gliedert sich in Fachschaften auf der einen Seite, die die Vertretung auf der Fächerebene bilden, und- je nach Bundesland — den AStA (Allgemeiner Studierendenausschuß), UStA (Unabhängiger Studierendenausschuß) oder StuRa (Studierendenrat) auf der anderen Seite, der die zentrale Interessenvertretung darstellt.
Nathalie Güttes

Juristisch-praktische Ausbildung außerhalb der Universität

Frontmatter
Praktika: Wann, wo, warum?
Zusammenfassung
Die Rechtswissenschaft beschäftigt sich in Studium, Forschung und Praxis mit der Regelung sozialer und wirtschaftlicher Lebensverhältnisse und Konflikte. Sie setzt deshalb Verständnis für soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge und Bezüge voraus. Praktika bieten die Gelegenheit, diese Fähigkeit zu erwerben oder zu vertiefen. Wie sie zu gestalten sind und was dabei beachtet werden muß, soll im folgenden dargestellt werden.
Klaus Bilda
Vorbereitungsdienst und zweite juristische Staatsprüfung
Zusammenfassung
Mit dem erfolgreichen Abschluß des rechtswissenschaftlichen Studiums, der in dem Zeugnis über die bestandene erste juristische Staatsprüfung Ausdruck findet, ist die erste Hürde für eine berufliche Existenz als Jurist genommen. Doch erst die zweite juristische Staatsprüfung vermittelt die wahren Berufsperspektiven. Dem „frisch gebackenen Assessor“, umgangssprachlich auch als Volljurist bezeichnet, eröffnen sich in einer Breite, wie sie kaum bei einer anderen Ausbildung festzustellen ist, vielfältige Möglichkeiten, die sich nicht nur auf die klassischen Berufe eines Juristen — Richter, Staatsanwalt, Verwaltungsbeamter im höheren Dienst, Rechtanwalt oder Notar — beschränken. Diese an sich optimalen Startbedingungen sind indessen angesichts der auch für Juristen angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt oft nur Theorie. Mehr denn je sind in der Auswahlsituation überdurchschnittliche Prüfungsergebnisse (primär im Assessorexamen) und zusätzliche Qualifikationen gefragt. Was man in dieser Hinsicht im Vorbereitungsdienst zur Verbesserung seiner beruflichen Ausgangsposition tun kann, soll nebst allgemeinen Informationen im folgenden Beitrag angesprochen werden.
Ulrich Morgenstern
Das Studium an Fachhochschulen
Zusammenfassung
Die Ausbildung von Juristen an Fachhochschulen ist ein junges Studienmodell. Vor gut 20 Jahren haben Bund und Länder Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst errichtet, die auch als verwaltungsinterne oder Beamten-Fachhochschulen bezeichnet werden. Es handelt sich bis auf wenige Ausnahmen um nicht rechtsfähige Einrichtungen, die je nach Ausrichtung der Studiengänge unter der Aufsicht der Innen-, Justiz- oder Finanzministerien stehen. An diesen Fachhochschulen bildet die öentliche Verwaltung ihren Beamtennachwuchs für den gehobenen Dienst aus. Die verwaltungsinternen Fachhochschulen sind nicht frei zugänglich. Zum Studium werden nur Beamtinnen und Beamte auf Widerruf zugelassen. Eine aktuelle Reformdiskussion zur Öffnung der Hochschulen füdem öhen Dienst angehörende Studierende ist bisher ohne Ergebnis geblieben.
Hanno Allolio
Backmatter
Metadaten
Titel
Effizient studieren: Rechtswissenschaften
verfasst von
Rolf D. Herzberg
Knut Ipsen
Klaus Schreiber
Copyright-Jahr
1999
Verlag
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-322-84512-2
Print ISBN
978-3-409-12251-1
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-84512-2