1999 | OriginalPaper | Buchkapitel
Vorbereitungsdienst und zweite juristische Staatsprüfung
verfasst von : Präsident des Verwaltungsgerichts Dr. Ulrich Morgenstern
Erschienen in: Effizient studieren: Rechtswissenschaften
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Mit dem erfolgreichen Abschluß des rechtswissenschaftlichen Studiums, der in dem Zeugnis über die bestandene erste juristische Staatsprüfung Ausdruck findet, ist die erste Hürde für eine berufliche Existenz als Jurist genommen. Doch erst die zweite juristische Staatsprüfung vermittelt die wahren Berufsperspektiven. Dem „frisch gebackenen Assessor“, umgangssprachlich auch als Volljurist bezeichnet, eröffnen sich in einer Breite, wie sie kaum bei einer anderen Ausbildung festzustellen ist, vielfältige Möglichkeiten, die sich nicht nur auf die klassischen Berufe eines Juristen — Richter, Staatsanwalt, Verwaltungsbeamter im höheren Dienst, Rechtanwalt oder Notar — beschränken. Diese an sich optimalen Startbedingungen sind indessen angesichts der auch für Juristen angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt oft nur Theorie. Mehr denn je sind in der Auswahlsituation überdurchschnittliche Prüfungsergebnisse (primär im Assessorexamen) und zusätzliche Qualifikationen gefragt. Was man in dieser Hinsicht im Vorbereitungsdienst zur Verbesserung seiner beruflichen Ausgangsposition tun kann, soll nebst allgemeinen Informationen im folgenden Beitrag angesprochen werden.