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2009 | Buch

Einführung in den Gutachtenstil

15 Klausuren zum Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht

verfasst von: Dr. Brian Valerius

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Buchreihe : Tutorium Jura

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Über dieses Buch

Ein erfolgreiches Jurastudium setzt nicht nur die nötigen juristischen Kenntnisse voraus, sondern erfordert auch die Beherrschung des sogenannten Gutachtenstils, welcher den Studierenden bis zu seinem ersten Staatsexamen begleiten wird. Das vorliegende Buch möchte den Gutachtenstil anhand zahlreicher Beispiele und Tipps erläutern und durch Hinweise zur Herangehensweise an die juristische Klausur hinreichend auf die Abschlussprüfungen vorbereiten. Zur praktischen Übung werden dem Leser zudem 15 fächerübergreifende Klausuren zum Bürgerlichen Recht, Strafrecht und zum Öffentlichen Recht samt ausformulierten Lösungsvorschlägen angeboten. Da das Werk speziell für den Studienanfänger konzipiert wurde, entstammen deren Themen den Vorlesungen der ersten beiden Semester.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einleitung
Mit der Aufnahme eines Studiums beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Die Studierenden treten in die entscheidende Phase ihrer Ausbildung und verschreiben sich für einige Jahre demjenigen Fachgebiet, mit dem sie sich für den Rest ihres beruflichen Lebens beschäftigen möchten. Ebenso hält das Privatleben einschneidende Veränderungen und wertvolle Erfahrungen bereit, stehen doch viele zum ersten Mal fernab vom elterlichen Heim auf eigenen Füßen und müssen und dürfen ihr Leben selbst in die Hand nehmen. Sicherlich spricht nichts dagegen, die hinzugewonnene Freiheit in vollen Zügen zu genießen. Allerdings geht damit auch eine größere Verantwortung einher, an die es sich erst einmal zu gewöhnen gilt.
Brian Valerius
2. Zum Gutachtenstil
Die schlechte Nachricht vorweg: Das Studium der Rechtswissenschaft wird von den Studierenden in den ersten Semestern oftmals unterschätzt. Schließlich scheinen alle Fakten für einen eher gemütlichen und erholsamen Studiengang zu sprechen: Semesterferien von über 20 Wochen und in der verbleibenden Vorlesungszeit zumeist eine im Vergleich zur Kollegstufe des Gymnasiums geringere Wochenstundenzahl. All dies könnte den Eindruck erwecken, dass das Jurastudium für einen gestandenen Abiturienten, der seine Hochschulreife gegebenenfalls in lernintensiven Leistungskursen unter Beweis gestellt hat, weder mit großem Aufwand verbunden noch eine ernst zu nehmende Herausforderung sei.
Brian Valerius
3. Der Ernstfall: Lösung einer Klausur
Sie kennen nun die groben Grundzüge, um ein verständliches Gutachten anzufertigen. Vor das Gutachten hat der Prüfer aber zunächst den Aufgabentext gestellt. Bis Sie in einer Klausur zur Anfertigung des Gutachtens gelangen, haben Sie daher mit ein paar anderen Problemen und Herausforderungen zu kämpfen, die jedoch mit etwas Übung ohne Weiteres zu überwinden sind.
Brian Valerius
4. Fünf Klausuren aus dem Bürgerlichen Recht
Die ersten fünf Klausuren beschäftigen sich mit dem Bürgerlichen Recht. Gegenstand ist der Allgemeine Teil des BGB, der gewöhnlich im ersten Semester gelehrt wird. Selbst wenn sich eine Klausur auf Probleme aus dem Allgemeinen Teil konzentriert, dessen Grundsätze für das gesamte betreffende Rechtsgebiet gelten, sind nicht jegliche Vorkenntnisse aus dem Besonderen Teil entbehrlich. So knüpfen Klausuren zum Allgemeinen Teil des BGB regelmäßig an spezielle Vertragstypen aus dem Schuldrecht an, vor allem an den Kaufvertrag. Insoweit genügt aber zumeist, die gegenseitigen (Haupt-)Pflichten zu kennen, d.h. vor allem die Pflicht des Verkäufers, die Kaufsache dem Käufer zu übergeben und zu übereignen (§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB), sowie die Pflicht des Käufers, den Kaufpreis zu entrichten (§ 433 Abs. 2 BGB).
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5. Fünf Klausuren aus dem Strafrecht
Die ersten Lehrveranstaltungen zum Strafrecht behandeln in der Regel den Allgemeinen Teil, dessen Grundsätze auf sämtliche Straftatbestände des Besonderen Teils anwendbar sind. Ähnlich wie im Zivilrecht ist es in einer Fallklausur nicht möglich, den Allgemeinen Teil des StGB völlig unabhängig zu betrachten. Vielmehr ergibt sich die Strafbarkeit eines Verhaltens niemals allein nach Normen des Allgemeinen Teils, sondern setzt als Aufhänger stets eine konkrete Strafvorschrift des Besonderen Teils voraus. Deren Tatbestandsmerkmale sind im Gutachten zunächst zu definieren, bevor der konkrete Sachverhalt darunter subsumiert wird. Eine vollständige Klausurlösung muss somit auch auf Kenntnisse des Besonderen Teils zurückgreifen und zwangsläufig Inhalte späterer Lehrveranstaltungen vorwegnehmen.
Brian Valerius
6. Fünf Klausuren aus dem Öffentlichen Recht
Gegenstand der fünf abschließenden Klausuren zum Öffentlichen Recht ist das Staatsrecht. Die Klausuren 11 bis 13 beschäftigen sich mit dem Staatsorganisationsrecht, die Klausuren 14 und 15 dagegen mit den Grundrechten. Bei der Auswahl der Rechtsprobleme wurde darauf Wert gelegt, möglichst viele der verfassungsgerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen, so dass für ihre Zulässigkeit jeweils eine ausformulierte Lösung vorliegt.
Brian Valerius
Backmatter
Metadaten
Titel
Einführung in den Gutachtenstil
verfasst von
Dr. Brian Valerius
Copyright-Jahr
2009
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-540-88645-7
Print ISBN
978-3-540-88644-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-540-88645-7