1982 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einführung
verfasst von : Heinz Landwehr
Erschienen in: Bewertungsrecht/Vermögensteuer/Gewerbesteuer
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Steuern sind nach der Abgabenordung (AO) Geldleistungen, die allen Steuerbürgern auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das einzelne Steuergesetz die Leistungspflicht knüpft. Gesetz im Sinne der AO ist jede Rechtsnorm. Das Bewertungsgesetz (BewG) ist — wie die Abgabenordnung selbst — ein Steuergrundgesetz. Für seine Anwendung gelten deshalb wie für alle anderen Steuergesetze die Vorschriften der AO gleichermaßen. Jedoch haben Bewertungsvorschriften, die in den Einzelsteuergesetzen enthalten sind, Vorrang, weil sie dem mit dem speziellen Steuergesetz verfolgten Zweck zutreffender entsprechen. Dies gilt beispielsweise für den Vorrang der §§ 6, 7 des Einkommensteuergesetzes und der §§ 10, 11 des Umsatzsteuergesetzes.