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Erschienen in:
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1990 | OriginalPaper | Buchkapitel

Einführung

verfasst von : Oberamtsrat Wolfgang Teß

Erschienen in: Bewertungsgesetz

Verlag: Gabler Verlag

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Nach § 3 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) sind Steuern Geldleistungen. Bemessungsgrundlage für eine Steuerfestsetzung muß deshalb ein bestimmter Geldbetrag sein. Wirtschaftsgüter, die nicht in Geld bestehen, müssen daher, um Bemessungsgrundlage für eine Steuerfestsetzung zu sein, in Geld ausgedrückt werden. Die Nützlichkeit eines Wirtschaftsguts für die Menschen ist unterschiedlich. Deshalb hat auch ein Gegenstand für verschiedene Menschen einen unterschiedlichen Wert. Diese subjektive Einschätzung des Wertes eines Gegenstands kann aber nicht Grundlage der Besteuerung sein. Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Rechtssicherheit muß deshalb eine gesetzliche Festlegung der Bewertung erfolgen.

Metadaten
Titel
Einführung
verfasst von
Oberamtsrat Wolfgang Teß
Copyright-Jahr
1990
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-663-13738-2_1