2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einführung
verfasst von : Eric Urzowski
Erschienen in: Das Patent- und Markenrecht im System des Verwaltungsrechts
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Das Patentrecht sowie das Markenrecht bilden in der deutschen Rechtsordnung einen besonderen Schnittpunkt zwischen dem Privatrecht einerseits und dem öffentlichen Recht andererseits. Während das Recht an dem Patent bzw. der Marke als privatrechtliches Ausschließlichkeitsrecht ausgestaltet ist und demnach im Verletzungsfall zwischen dem Rechtsinhaber und dem Verletzer ein privatrechtliches Rechtsverhältnis besteht, ist das Recht auf das Patent bzw. die Marke hingegen als öffentlichrechtlicher Anspruch gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) auf auf Erteilung des Patents (§ 49 Abs. 1 PatG) bzw. Eintragung der Marke in das Markenregister (§ 33 Abs. 2 S. 1 MarkenG), also als subjektives öffentliches Recht ausgestaltet.