2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einführung
verfasst von : Dr. Angela Regina Stöbener
Erschienen in: Beratungspflichten des Versicherers
Verlag: VVW
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Mit der neuen Versicherungsvertriebsrichtlinie 2016/97/EU, der sog. IDD (Insurance Distribution Directive), wird das Direktgeschäft der Versicherer in ihren Anwendungsbereich aufgenommen. Damit werden die dort geregelten Informations- und Wohlverhaltenspflichten erstmals auf den Versicherer übertragen. Im deutschen Recht sind Beratungspflichten des Versicherers nicht neu. Seit dem VVG 2008 sind sie in § 6 VVG normiert; 2017 wurden sie im Rahmen der Umsetzung der IDD ergänzt.2